Gerhard Graf von Kanitz

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Gerhard Graf von Kanitz (1925)
Rittergut Podangen um 1860, Sammlung Alexander Duncker

Gerhard Theodor Alexander Graf von Kanitz (* 9. April 1885 in Podangen, Ostpreußen; † 15. Juni 1949 in Frankfurt-Sossenheim) war ein deutscher Gutsbesitzer und Politiker (DNVP, parteilos, DVP).

Leben und Beruf

Kanitz war ein Sohn des ostpreußischen Rittergutsbesitzers und langjährigen konservativen Reichstagsabgeordneten Hans von Kanitz. Nach dem Besuch des Wilhelmsgymnasiums in Königsberg absolvierte er eine militärische Ausbildung und war seit 1904 Offizier der preußischen Armee im Kürassier-Regiment „Graf Wrangel“ (Ostpreußisches) Nr. 3. 1913 übernahm er nach dem Tode seines Vaters die Leitung des im ehemaligen Kreis Preußisch Holland in Ostpreußen gelegenen Rittergutes Podangen. Nach der Teilnahme am Ersten Weltkrieg fungierte er als Vorsitzender des Landwirtschaftsverbandes im Landkreis Preußisch Holland. Darüber hinaus war er Mitglied des Vorläufigen Reichswirtschaftsrates.

Kanitz war seit 1912 mit Valeska Freiin von Tiele-Winckler (1893–1949) verheiratet, mit der er drei Töchter hatte.

Partei

Kanitz trat nach der Novemberrevolution in die DNVP ein, die er 1923 verließ. Später wechselte er zur DVP über.

Abgeordneter

Kanitz war von 1919 bis 1921 für die DNVP Mitglied der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung. Am 7. März 1921 wurde er in den Deutschen Reichstag nachgewählt, dem er bis Mai 1924 angehörte, zuletzt als fraktionsloser Abgeordneter. Im Parlament vertrat er den Wahlkreis Ostpreußen. Von 1928 bis 1932 war er für die DVP Mitglied des Preußischen Landtages. 1929 bis 1933 gehörte er dem Provinziallandtag der Provinz Ostpreußen an.

Öffentliche Ämter

Kanitz amtierte, ohne einer Partei anzugehören, vom 6. Oktober 1923 bis zum 19. Januar 1926 als Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in den von den Reichskanzlern Gustav Stresemann, Wilhelm Marx und Hans Luther geführten Regierungen.

Literatur

  • Robert Volz: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft. Das Handbuch der Persönlichkeiten in Wort und Bild. Band 1: A–K. Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1930, DNB 453960286, S. 880.
  • Norbert Korfmacher: Vorläufiges Mitgliederverzeichnis des ostpreußischen Provinziallandtages 1919 bis 1933, Münster 2018, S. 30, Digitalisat.

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Die Reichstagseröffnung am 5. Januar 1925. Die erste Tagung nach der Auflösung im neuen Jahr. Graf Kanitz, Ernährungsminister, begibt sich zur Sitzung.