Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt

Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt
WappenFlagge
Wappen fehltFlagge des Freistaates Schwarzburg-Rudolstadt
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden ausFürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Aufgegangen inLand Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
LandeshauptstadtRudolstadt
RegierungsformRepublik
Bestehen1918–1920
Fläche941 km²
Einwohner97.983 Einwohner
Bevölkerungsdichte104 Ew./km²
Religionen98,5 % Ev.
1,3 % Röm.-Kath.
0,2 % Sonstige
Reichsrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenSR
Verwaltung3 Landratsämter
Karte
Karte des Freistaates Schwarzburg-Rudolstadt

Der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.

Geschichte

Am 23. November 1918 legte Fürst Günther Victor für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt die Regierungsgeschäfte nieder, nachdem er zwei Tage zuvor noch ein Gesetz mit den erforderlichen Verfassungsänderungen unterschrieben hatte. Damit war aus dem Fürstentum ein Freistaat geworden.

Der 1912 zuletzt gewählte Landtag, in dem SPD eine Mehrheit hatte, bestätigte am 23. November die drei Abteilungsvorstände und Staatsbeamten der alten Landesregierung, den Staatsminister Franz Freiherr von der Recke, den Geheimen Staatsrat Richard Werner und den Staatsrat Friedrich Wißmann, in ihren Ämtern und wählte Emil Hartmann (SPD), Ernst Otto (SPD) sowie Albert Scholl (SPD) und Oskar Hertel (DDP) zu weiteren Mitgliedern des Gesamtministeriums, wobei Vorsitzender Emil Hartmann wurde. Am 8. Dezember verabschiedete der Landtag ein neues Wahlgesetz und bestimmte für die Landtagswahlen den 16. März 1919 als Termin.

Bei den Landtagswahlen errang die SPD wieder die absolute Mehrheit. Am 23. Mai wurden die Regierungsmitglieder im Amt bestätigt, Freiherr von der Recke kandidierte aber nicht mehr.

Am gleichen Tag stimmte der Landtag von Schwarzburg-Rudolstadt als erstes thüringisches Parlament dem Zusammenschluss der Thüringischen Staaten zu.

Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt formal auf, als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920 wandelte schließlich den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde.

Mit einem am 22. November 1918 von Fürst Günther Victor erlassenen und vom Landtag bestätigten Gesetz wurde eine Abfindungsvereinbarung über dessen Besitz- und Vermögensverhältnisse getroffen. Das Kammergut mit 22.600 Hektar Fläche, die Münzsammlung in Rudolstadt und die Waffensammlung im Zeughaus des Schlosses Schwarzburg wurden Eigentum des Staates. Dem ehemaligen Landesherrn wurden eine lebenslange jährliche Rente von 150.000 Mark und Nutzungsrechte an dem Schloss Schwarzburg, Jagdschloss Rathsfeld und einigen Räumen der Heidecksburg zugesprochen. Daneben wurde der wesentliche Inhalt der Schlösser sein Eigentum und es standen ihm Jagdrechte im Schwarzburger Forst sowie Fischereirechte in der Schwarza zu.

Wahl zum ersten Landtag

  • Wahltermin: 16. März 1919
  • Sitze im Landtag: 17
ParteiErgebnisSitze
Bund der Landwirte13,61 %2
DDP14,73 %3
DNVP und DVP10,75 %1
SPD54,10 %11
USPD6,81 %
  • Landesregierung: Vorstand des Gesamtministeriums Emil Hartmann (SPD),
    beamtete Mitglieder des Gesamtministeriums Geheimer Staatsrat Richard Werner und Staatsrat Friedrich Wißmann,
    parlamentarische Mitglieder Ernst Otto (SPD), Albert Scholl (SPD) und Oskar Hertel (DDP)
  • Landtag Schwarzburg-Rudolstadt (1919–1923)

Literatur

  • Frank Esche: Landtag des Freistaats Schwarzburg-Rudolstadt und Gebietsvertretung Rudolstadt. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flagge Fürstentümer Schwarzburg.svg
Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
Flag of Germany (3-2 aspect ratio).svg
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Flagge Herzogtum Anhalt.svg
Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Flagge Großherzogtum Baden (1891–1918).svg
Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
Flagge Herzogtum Braunschweig.svg
Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
Flagge Großherzogtum Hessen ohne Wappen.svg
Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
Flagge Fürstentum Lippe.svg
Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
Flagge der Hansestadt Lübeck.svg
Flagge der Hansestadt Lübeck
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“

(§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck, genehmigt am 22. Januar 1941)
Flagge Großherzogtümer Mecklenburg.svg
Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
Flag of Oldenburg (Scandinavian Cross).svg
Civil flag of Oldenburg (1774–1919)
Flag of Prussia (1918–1933).svg
Autor/Urheber: Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt ., Lizenz: CC BY-SA 3.0
Flag of the Free State of Prussia (1918–1933).
State flag of the Saxony (1815-1952).svg
Flag of Saxony (1815-1935 and 1947-1952) 3:2
Flagge Fürstentum Schaumburg-Lippe.svg
Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
Flagge Königreich Württemberg.svg
Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
Flag of Saar 1920-1935.svg
Flag of the Territory of the Saar Basin between July 28, 1920 and March 1, 1935.
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1911-1920).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1897-1920).svg
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
Weimarer Republik 1925.svg
Autor/Urheber: , Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Länder des Deutschen Reiches und ihre Hauptstädte im Gebietsstand von 1920 ohne kleinere Exklaven. Das Saargebiet und die Freie Stadt Danzig sind ebenfalls dargestellt.
SBRU.png
Karte Thüringen 1900 mit Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen