Freistaat Sachsen-Gotha

Freistaat Gotha
WappenFlagge
Wappen des Freistaates GothaFlagge des Freistaates Gotha
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden ausHerzogtum Sachsen-Gotha
Aufgegangen inLand Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
LandeshauptstadtGotha
RegierungsformRepublik
Bestehen1918–1920
Fläche1.415 km²
Einwohner189.200 Einwohner
Bevölkerungsdichte134 Ew./km²
Religionen98,5 % Ev.
1,0 % Röm.-Kath.
0,5 % Sonstige
Reichsrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenCG
Verwaltung3 Landratsbezirke
Karte
Karte des Freistaates Gotha

Der Freistaat Sachsen-Gotha, anfangs auch als Republik Gotha bezeichnet, entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Er existierte vom November 1918 bis zum 1. Mai 1920: Mit sechs weiteren Ländern vereinigte er sich zum Land Thüringen.

Geschichte

Revolution 1918

Am 9. November 1918 proklamierte der Gothaer Reichstagsabgeordnete Wilhelm Bock (USPD) auf dem Gothaer Hauptmarkt die Gothaer Republik und erklärte Herzog Carl Eduard für abgesetzt. Fünf Tage später, am 14. November, hatte letztmals der gemeinschaftliche Landtag von Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha in Gotha eine Sitzung. Auf dieser ließ der Herzog seinen Rücktritt bekanntgeben. Abschließend löste sich der Landtag selbst auf. Die beiden ehemaligen Herzogtümer gingen getrennte Wege bei den folgenden politischen Entwicklungen.

Der Vollzugsausschuss des Arbeiter- und Soldatenrates Gotha übernahm unter der Leitung von Otto Geithner die Zuständigkeiten des Herzogs in Gotha. Nach einer Delegiertenkonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte am 30. November wurde die Exekutive durch drei „Volksbeauftragte für den Staat Gotha“, die mit „Staatsministerium, Die Volksbeauftragten“ zeichneten, übernommen. Dies waren Wilhelm Bock, Emil Grabow und Adolf Schauder, wobei Bock Anfang Februar zurücktrat und durch Albin Tenner ersetzt wurde. Die Staatsverwaltung leitete bis Mai 1919 der Staatsminister von Bassewitz.

Wahl der Landesversammlung

Am 23. Januar 1919 setzten sie den 23. Februar als Wahltag für die Landesversammlung Gothas fest. Die USPD errang dabei die absolute Mehrheit. Überschattet wurde der Wahlkampf durch die Besetzung Gothas von Reichswehreinheiten des Generals Maercker am 18. Februar 1919. Auslöser waren militärische Vorbereitungen gegen den Zusammentritt der Nationalversammlung in Weimar. Die Besetzung beantwortete die Arbeiterbewegung mit einem Generalstreik, der seinerseits einen Bürgerstreik auslöste. Am 26. März 1919 wurden die Volksbeauftragten Schauder, Grabow und Tenner als Regierungsmitglieder von der neu gewählten Landesversammlung mit 10 gegen 8 Stimmen bestätigt.

Am 12. April 1919 wurde mit dem „Staatsvertrag über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha“ die Trennung von Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg vollzogen. Nachdem Carl Eduard ein Abfindungsangebot in Höhe von 15 Millionen Mark für den Verlust seiner Besitztümer abgelehnt hatte, wurde am 31. Juli 1919 das „Gesetz über die Einziehung des Gothaischen Hausfideikommiß, des Lichtenberger Fideikommiß, des Ernst-Albert-Fideikommiß, der Schmalkaldener Forsten und des Hausallods“ von der Landesversammlung verabschiedet. Es war die einzige Fürstenenteignung in Deutschland und wurde später durch ein Urteil des Reichsgerichts vom 18. Juni 1925 aufgehoben. Dem „Gemeinschaftsvertrag über den Zusammenschluss der thüringischen Staaten“ wurde am 28. Mai 1919 parteiübergreifend zugestimmt. Der Beschluss über eine Verfassung nach einem Entwurf von Hermann Brill erfolgte als letzter thüringischer Staat erst am 23. Dezember 1919 mit dem „Gesetz für die vorläufige Regierungsgewalt in der Republik Gotha“, nachdem im Sommer ein erster Entwurf mit Einbindung des Rätesystems nicht in Kraft trat.

Konflikte mit dem Reich

Aus Anlass des Kapp-Putsches im März 1920 in Berlin wurde im Freistaat Gotha von der USPD geführten Landesregierung zum Generalstreik aufgerufen. Dabei bewaffneten sich die Arbeiter und stürmten unter anderem das Gothaer Gefängnis. Als Reaktion wurde am 13. März 1920 eine Reichswehreinheit von Erfurt nach Gotha geschickt. In der Folge kam es in Gotha zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen mit mehr als 100 Toten, worauf sich der dezimierte Reichswehrverband am 18. März nach Erfurt zurückzog. Am 20. März wurde eine Marburger Einheit nach Gotha verlegt, die bei den Morden von Mechterstädt 15 Arbeiter zum Dorf Mechterstädt bei Gotha trieben und dort erschossen.

Vom 26. bis 31. März folgte ein weiterer Generalstreik. Die acht Mitglieder der bürgerlichen Parteien in der Landesversammlung forderten aufgrund der Ereignisse den Rücktritt der Landesregierung und legten schließlich ihre Mandate nieder, um durch Beschlussunfähigkeit Neuwahlen zu erzwingen. Da die Landesversammlung mit den USPD-Mitgliedern weiterhin tagte, wurde wegen der verfassungswidrigen Zustände von der Opposition am 31. März eine Beschwerde an den Reichsminister des Innern gerichtet. Dies sowie der Vollzugsausschuss, dem sich die Volksbeauftragten unterstellt hatten, waren die Auslöser für die Reichsexekution gegen Sachsen-Gotha am 10. April 1920, was die Verhängung des Ausnahmezustandes, die Einsetzung des Reichsregierungskommissars Wilhelm Holle sowie später die Auflösung der Landesversammlung und Neuwahlen bedeutete.

Da die Volksbeauftragten zu keiner Zusammenarbeit mit dem Reichskommissar bereit waren, wurde durch diesen am 10. Mai 1920 mit den Staatsräten Wilharm und Muther eine Beamtenregierung eingesetzt. Bei den Neuwahlen vom 30. Mai verlor die USPD ihre Mehrheit im Landtag. Am 15. Juni wurde eine bürgerliche Landesregierung mit den Volksbeauftragten Max Heyn (Landbund), Otto Liebetrau (DDP) und Friedrich Pfeffer (DVP) gebildet.

Übergang zum Land Thüringen

Die am 30. Mai gewählte Landesversammlung wurde aber schon am 7. Januar 1921 wieder aufgelöst, da die Abgeordneten der USPD im Juli begannen, die Sitzungen der Landesversammlung zu boykottieren und durch Niederlegung ihrer Mandate das Parlament handlungsunfähig zu machen. Am 6. März 1921 fanden die Neuwahlen jetzt zur Gebietsvertretung statt. Dabei bekam der Gothaer Heimat Bund, eine Vereinigung der bürgerlichen Parteien, wieder die Mehrheit und stellte mit Max Heyn (Landbund), Otto Liebetrau (DDP) und Johannes Rasch (DVP) die Gebietsregierung bis 30. März 1923.

Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Sachsen-Gotha zwar formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen, allerdings war die Gothaer Landesregierung noch bis zur Wahl der thüringischen Landesregierung am 10. November 1920 eine wichtige Einrichtung. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920 wandelte schließlich den Freistaat Gotha in einen Kommunalverband höherer Ordnung mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der am 1. April 1923 aufgehoben wurde.

Wahl zur ersten Landesversammlung

  • Wahltermin: 23. Februar 1919
  • Sitze im Landtag: 19
ParteiProzentSitze
Landbund4,01
DDP21,04
DNVP und DVP15,03
SPD9,31
USPD50,710
  • Landesregierung/Rat der Volksbeauftragten: USPD mit Emil Grabow, Adolf Schauder, Albin Tenner
  • Für die Abgeordneten siehe die Liste der Mitglieder der Landesversammlung des Freistaates Sachsen-Gotha (1919–1920)

Wahl zur zweiten Landesversammlung

  • Wahltermin: 30. Mai 1920
  • Sitze im Landtag: 19
ParteiProzentSitze
Landbund23,95
DDP8,71
DNVP4,71
DVP14,63
SPD4,6
USPD43,59
  • Landesregierung/Rat der Volksbeauftragten: Max Heyn (Landbund), Otto Liebetrau (DDP), Friedrich Pfeffer (DVP)
  • Für die Abgeordneten siehe die Liste der Mitglieder der Landesversammlung des Freistaates Sachsen-Gotha (1920)

Wahl zur Gebietsvertretung

  • Wahltermin: 6. März 1921
  • Gesamtzahl der Sitze: 15
ParteiProzentSitze
Gothaer Heimatbund
(Landbund, DDP, DNVP, DVP)
52,38
SPD5,41
USPD10,51
KPD31,85
  • Gebietsregierung: Max Heyn (Landbund), Otto Liebetrau (DDP), Johannes Rasch (DVP)

Literatur

  • Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1, (Kultur und Geschichte Thüringens 16 = 19).
  • Jörg Siegmund: Zwischen Konsens und Blockadepolitik: Die Übergangsparlamente in Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).
  • Ulrich Heß: Das Sachsen-Coburg und Gothaische Staatsministerium 1858–1918. In: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 7, 1962, ISSN 0084-8808, S. 13–92 (auch: Sonderdruck).
  • Franz Hammer: Freistaat Gotha im Kapp-Putsch: Nach Dokumenten und Erinnerungen alter Mitkämpfer. Verlag Neues Leben, Berlin 1955.

Weblinks

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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1911-1920).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Weimarer Republik 1925.svg
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Die Länder des Deutschen Reiches und ihre Hauptstädte im Gebietsstand von 1920 ohne kleinere Exklaven. Das Saargebiet und die Freie Stadt Danzig sind ebenfalls dargestellt.
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge der Hansestadt Lübeck
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“

(§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck, genehmigt am 22. Januar 1941)
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Flag of the Territory of the Saar Basin between July 28, 1920 and March 1, 1935.
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flag of Saxony (1815-1935 and 1947-1952) 3:2
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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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Civil flag of Oldenburg (1774–1919)
Karte-HSG.png
Karte des Herzogtum Sachsen-Gotha.