Freistaat Sachsen-Altenburg

Freistaat Sachsen-Altenburg
WappenFlagge
Das bisherige kleine sachsen-altenburgische Wappen (das sogenannte sächsische Rautekranzwappen)Weiß-Grün (Artikel 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Verfassung vom 27. März 1919)Flagge des Freistaates Sachsen-Altenburg
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden ausFürstentum Sachsen-Altenburg
Aufgegangen inLand Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
LandeshauptstadtAltenburg
RegierungsformRepublik
Bestehen1918–1920
Fläche1.323 km²
Einwohner209.904 Einwohner
Bevölkerungsdichte159 Ew./km²
Religionen96,2 % Ev.
3,4 % Röm.-Kath.
0,5 % Sonstige
Reichsrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenSA
Verwaltung1 Stadtkreis und 3 Verwaltungsbezirke
Karte
Karte des Freistaates Sachsen-Altenburg

Der Freistaat Sachsen-Altenburg war ein Freistaat im (heutigen) östlichen Thüringen, der von 1918, der Abdankung des Herzogs von Sachsen-Altenburg, bis 1920, zur Gründung des Landes Thüringen, bestand. In seinem Flächenzuschnitt war er mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg identisch.

Geschichte

Nach der Abdankung des Herzoges Ernst II. am 13. November 1918 wurde der Freistaat Sachsen-Altenburg gegründet. Die Residenzstadt Altenburg wurde daraufhin zur Landeshauptstadt des neuen Freistaates. Leitender Staatsminister der Übergangsregierung wurde Wilhelm Tell. Nach der Landtagswahl, die am 26. Januar 1919 stattfand, bildeten die Parteien SPD und DDP die neue Regierung. Sie setzte sich mit Ausnahme Wilhelm Tells aus der Übergangsregierung zusammen. Der neue Staatsminister war August Frölich (SPD). Der Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg beschloss am 27. März 1919 ein Gesetz zur vorläufigen Regelung der Verfassung.

Am 1. Mai 1920 ging der Freistaat im Land Thüringen auf. Bis 1. April 1923 behielt er noch als „Gebiet Altenburg“ den Status als Kommunalverband höherer Ordnung mit eigener Gebietsregierung und Gebietsvertretung.[1] Zudem musste in den ersten 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Thüringer Landesverfassung von 1921 stets ein Mitglied der Landesregierung aus dem Altenburger Gebiet kommen.[2]

Städte

StadtEinwohner (1919)
Altenburg37.289
Schmölln10.924
Eisenberg10.030
Meuselwitz9.171

Verwaltungsgliederung

Der Freistaat Sachsen-Altenburg bestand aus der kreisfreien Stadt Altenburg sowie den drei Landratsämtern Altenburg, Roda und Ronneburg.

Wahl zum ersten Landtag

Insgesamt 40 Sitze

Am 26. Januar 1919 fand die Wahl zum ersten Landtag statt.

Wahl zum 1. Landtag 1919
ParteiStimmanteil in %Sitze
SPD58,55 %24 Sitze
DDP24,64 %10 Sitze
DNVP16,82 %6 Sitze

Auf 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene

Einzelnachweise

  1. Joachim Emig: Landesversammlung des Freistaats Sachsen-Altenburg und Gebietsvertretung Altenburg 1919–1923. In: Thüringer Landtag, Harald Mittelsdorf (Hrsg.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Hain, Rudolstadt 2002, S. 161–182.
  2. Bernhard Post, Volker Wahl: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 326.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flag of Germany (3-2 aspect ratio).svg
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Flag of Saar 1920-1935.svg
Flag of the Territory of the Saar Basin between July 28, 1920 and March 1, 1935.
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1911-1920).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge Königreich Württemberg.svg
Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge Herzogtum Anhalt.svg
Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Weimarer Republik 1925.svg
Autor/Urheber: , Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Länder des Deutschen Reiches und ihre Hauptstädte im Gebietsstand von 1920 ohne kleinere Exklaven. Das Saargebiet und die Freie Stadt Danzig sind ebenfalls dargestellt.
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
Flagge Fürstentum Lippe.svg
Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge der Hansestadt Lübeck
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“

(§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck, genehmigt am 22. Januar 1941)
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Flag of the Free State of Prussia (1918–1933).
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flag of Saxony (1815-1935 and 1947-1952) 3:2
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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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Civil flag of Oldenburg (1774–1919)