Ferdinand Grimm (Finanzfachmann)

Ferdinand Grimm (* 15. Februar 1869 in Wien; † 8. November 1948 in Bad Kreuzen, Oberösterreich) war ein österreichischer Finanzfachmann und Finanzminister.

Leben

Ferdinand Grimm, Sohn eines höheren Staatsbeamten, studierte an der Universität Wien und promovierte 1893 zum Dr. jur. Während seines Studiums wurde er 1888 Mitglied der Burschenschaft Ostmark Wien. Er trat in den Staatsdienst, und wurde nach anfänglicher Verwendung im Zolldienst am 19. Jänner 1898 in das Finanzministerium überstellt, 1912 wurde er Ministerialrat, 1917 Sektionschef, wo er als Präsidialist eine bedeutende Stellung einnahm. Er war Finanzberater des Hauses Habsburg und Finanzlehrer des zukünftigen Kaisers Karl I. und wurde dafür nobilitiert.

Er war von 21. November 1918 bis 15. März 1919 zunächst Unterstaatssekretär für Finanzen und vom 20. November 1920 bis 7. Oktober 1921 Finanzminister. Hierauf kehrte er auf den Posten eines Präsidial-Sektionschefs zurück. 1924 übernahm er die Kreditsektion, wobei der sich mit der Bankenkrise im Zuge der Frankenspekulation auseinanderzusetzen hatte. Im selben Jahr wurde ihm die herausragende Stellung eines Ministerialdirektors eingeräumt, welche er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1931 ausfüllte. Als dienstältestem Sektionschef oblag ihm die unmittelbare Unterstützung des jeweiligen Finanzministers.

Ab 1921 war er auch Präsident des Kreditinstituts für öffentliche Unternehmungen und Arbeiten. Ihm wird ein Anteil an Ignaz Seipels Sanierungswerk zugerechnet. Er bekleidete eine Reihe weiterer Wirtschaftsfunktionen, so war er etwa ab 1925 Vizepräsident der Radio Verkehrs AG und in den Jahren 1932/33 Präsident der Großglockner Hochalpenstraßen AG. Grimm war Unterstützer der illegalen nationalsozialistischen Bewegung und wurde auch NSDAP-Mitglied.

Grimm war verheiratet und hatte drei Kinder. Er wurde am Wiener Zentralfriedhof bestattet.[1]

Literatur

  • Grimm Ferdinand von. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 63.
  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0809-X, S. 178.
  • Wolfgang Fritz: Für Kaiser und Republik. Österreichs Finanzminister seit 1848. Edition Atelier, Wien 2003, ISBN 3-85308-088-X, S. 162 ff.
  • Gertrude Enderle-Burcel, Michaela Follner: Diener vieler Herren. Biographisches Handbuch der Sektionschefs der Ersten Republik und des Jahres 1945. Hrsg. durch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und die Österreichische Gesellschaft für historische Quellenstudien, Wien 1997, ISBN 3-901142-32-0, S. 134–136.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Ferdinand Grimm@1@2Vorlage:Toter Link/www.friedhoefewien.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Wien, Zentralfriedhof, Gruppe 43, Gruppe Erweiterung H, Reihe 1, Nr. 6.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.