Ernst Heinrichsohn

Ernst Heinrichsohn (* 13. Mai 1920 in Berlin; † 29. Oktober 1994 in Goldbach (Unterfranken)) war ein deutscher Jurist, der in der Zeit des Nationalsozialismus als SS-Mitglied an der Deportation der Juden aus Frankreich nach Auschwitz mitwirkte.

Leben

Heinrichsohn[1] war 1939 nach dem Abitur zur Wehrmacht eingezogen worden, aber als wehruntauglich wieder entlassen worden. Er begann ein Jurastudium, wurde aber in das Reichssicherheitshauptamt notdienstverpflichtet. Er wurde im September 1940 als Offiziersanwärter[2] Mitarbeiter des Judenreferats der deutschen Sicherheitspolizei in Frankreich unter Theodor Dannecker, sein direkter Vorgesetzter wurde danach Heinz Röthke. Ab 1943 war er Mitarbeiter des Kommandeurs der Sipo Kurt Lischka. Heinrichsohn organisierte 1942 im untergeordneten Rang eines SS-Unterscharführers (Unteroffizier) in der Funktion eines Transportsachbearbeiters die Deportation zehntausender staatenloser und französischer Juden nach Auschwitz. In Ergänzung einer Aufzeichnung einer Besprechung, die er mit dem französischen Präfekten Jean Leguay geführt hatte, notierte Heinrichsohn: „Am Freitag, den 28. 8. 1942 ist der 25000. Jude abgeschoben worden.“[3] Bei dieser Besprechung notierte Heinrichsohn auch, dass die Festnahmen des „September-Programms“ gemeinsam von „Polizei, Gendarmerie und Wehrmacht“[4] durchgeführt wurden.

Als es bei dem Transport am 30. September 1942 zu Verspätungen kam, ließ Heinrichsohn, der regelmäßig die Abfahrt im Sammellager Drancy überwachte,[5] auch den französischen Senator Pierre Masse (1879–1942)[6] in das KZ Auschwitz-Birkenau deportieren. Für den Transport Nr. 45 vom 11. November 1942 hatte Heinrichsohn 35 bettlägerige Personen hohen Alters aus dem Hôpital Rothschild ausgewählt, um die Zahl der Deportierten zu erhöhen.[7]

Heinrichsohn studierte nach dem Zweiten Weltkrieg Rechtswissenschaften in Würzburg.[8] Es ist weder etwas über eine Internierung noch über eine Entnazifizierung bekannt. Er ließ sich als Rechtsanwalt in Miltenberg nieder und wurde 1952 als CSU-Mitglied zum zweiten, ehrenamtlichen, Bürgermeister seiner Wohngemeinde Bürgstadt gewählt, aus der seine 1946 geheiratete Ehefrau stammte. Seit 1960 war er, ebenfalls nebenamtlich, dort erster Bürgermeister und erwarb sich das Ansehen der Kleinstadtbewohner, weil er eine Eingemeindung verhinderte. Er war auch Abgeordneter im Kreistag Miltenberg.

Am 7. März 1956 wurde er in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Da eine Verfolgung (und Verurteilung) durch die Alliierten formal eine Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland verhinderte, dauerte es bis 1975, bis dieses Prozesshindernis 1971 mit dem Überleitungsvertrag gegen den Widerstand des einflussreichen FDP-Politikers und früheren engen Mitarbeiters des nationalsozialistischen Botschafters in Paris Otto Abetz, Ernst Achenbach, ausgeräumt werden konnte.

Als 1976 auf Initiative des französischen Historikers und Holocaustüberlebenden Serge Klarsfeld Heinrichsohns Beteiligung am Holocaust ruchbar wurde, bestritt er im Gemeinderat in einer ehrenwörtliche Erklärung, mit einem in Frankreich gesuchten Gestapo-Agenten namens „Heinrichson“ identisch zu sein. Diese Ehrenerklärung wirkte nicht nur in der Gemeinde, sondern auch im Vorstand der CSU, dessen Generalsekretär Edmund Stoiber nicht mit Vorverurteilungen in ein schwebendes Ermittlungsverfahren eingreifen wollte.

Noch vor Prozessbeginn war Heinrichsohn 1978 mit 85 % der Stimmen und ohne Gegenkandidatur der SPD zum Bürgermeister wiedergewählt worden.[9] Das Oberlandesgericht Bamberg erkannte 1977 die von Klarsfeld veröffentlichten belastenden Dokumente nicht an und wollte Heinrichsohn nicht die Zulassung zur Anwaltschaft entziehen. Im Juni 1978 kam es in Miltenberg zu einer von Serge Klarsfeld organisierten politischen Demonstration von ca. achtzig Franzosen. Diese besprühten Heinrichsohns Anwaltsbüro mit Hakenkreuzen, entfalteten ein Spruchband mit der Aufschrift „Franz Josef Strauß schützt NS-Verbrecher Heinrichsohn“ und rissen das Kanzleischild ab.[10]

(c) Bundesarchiv, Bild 183-S69244 / UnbekanntUnknown / CC-BY-SA
Heinrichsohn organisierte die Eisenbahntransporte der Juden aus dem Sammellager Drancy: Französische Juristen inhaftiert in Drancy, 1941

1979 wurde Heinrichsohn zusammen mit Kurt Lischka und Herbert Hagen angeklagt, „zu der vorsätzlichen und rechtswidrigen, grausamen, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Tötung von Menschen vorsätzlich Hilfe geleistet zu haben“.[11] Die Anklageschrift stützte sich u. a. auf ein von Wolfgang Scheffler verfasstes Gutachten. Heinz Röthke war bereits 1966[12] verstorben, unbehelligt, obschon ebenfalls in Frankreich zum Tode verurteilt.

Serge Klarsfeld hatte im Namen der Nebenkläger aus den in Paris aufgefundenen Gestapo-Akten eine Dokumentensammlung zusammengestellt, aus der u. a. Heinrichsohns Beteiligung an der Deportation griechischer Juden und der Deportation jüdischer Kinder[13] aus Frankreich hervorging. Heinrichsohns Anwalt Richard Huth[14] hatte dagegen dem in Rumänien geborenen Juden Serge Klarsfeld das Recht abgesprochen, für die französischen Juden zu sprechen.[15] Heinrichsohn hatte vor Gericht erklärt, dass ihm ein Unrechtsbewusstsein fehle, da er erst nach Kriegsende von dem Judenmord erfahren habe. Er habe Juden nur zu Arbeitseinsätzen eingeteilt. Heinrichsohn wurde dagegen von Zeugen identifiziert; es wurde ihm nachgewiesen, dass er kleine Kinder und Kranke deportieren ließ, und der Historiker und Holocaustüberlebende Georges Wellers konnte als Zeuge aus einer von ihm bereits 1946 verfassten Schrift über die Zustände in Drancy Heinrichsohns Auftreten beschreiben.[16] Danneckers nach einer gemeinsamen Dienstfahrt am 20. Juli 1942 schriftlich festgehaltene und von Lischka paraphierte Einschätzung, dass die „Juden ihrer restlosen Vernichtung entgegengehen“, war auch ihm bekannt gewesen.[17]

Am 11. Februar 1980 wurde Heinrichsohn vom Kölner Schwurgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, Lischka zu zehn, Hagen zu zwölf Jahren. Bürgstadts Einwohner hatten sich während des Prozesses hinter ihren Bürgermeister gestellt und sammelten die 200.000 DM Kaution,[18] mit der er während der Verfahrensrevision auf freiem Fuß leben sollte; er wurde allerdings im März 1980 wegen Fluchtgefahr inhaftiert. Am 16. Juli 1981 bestätigte der Bundesgerichtshof die Urteile.

Am 3. Juni 1982 wurde er auf Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vorzeitig entlassen, nachdem das Landgericht Bayreuth dies im März 1982 noch abgelehnt hatte, da die Zweidrittelfrist noch nicht abgelaufen war. 1987 wurde seine Reststrafe erlassen. Heinrichsohn zeigte kein Schuldbewusstsein und zog sich noch ein Meineidverfahren zu, da er im Verfahren gegen Modest Graf von Korff bei seiner Aussage blieb, vom Judenmord nichts gewusst zu haben.[19] Er lebte schließlich mit seiner neuen Frau in einem Nachbarort Bürgstadts.[20]

Die Eröffnung des Prozesses in Köln war für Serge Klarsfeld und seine Frau Beate Klarsfeld ein später Erfolg für ihre Bemühungen gewesen, die deutschen und französischen Holocausttäter vor Gericht zu bringen. Die relativ hohen Gefängnisstrafen für die Angeklagten waren in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland ein Novum.

Manche Einwohner von Bürgstadt waren auch nach der Verurteilung von der Unschuld ihres früheren Bürgermeisters überzeugt, die Journalistin Lea Rosh dokumentierte diese Aussagen in mehreren Fernsehfeatures für Kennzeichen D.[21]

Literatur

  • Serge Klarsfeld: Vichy – Auschwitz. Die „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich, Aus dem Französischen von Ahlrich Meyer, Nördlingen 1989; Neuauflage 2007 bei WBG, Darmstadt, ISBN 978-3-534-20793-0.
  • Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-693-8.
  • Rudolf Hirsch: Um die Endlösung. Prozessberichte über den Lischka-Prozess in Köln und den Auschwitz-Prozess in Frankfurt/M. Greifenverlag, Rudolstadt 1982. Neuausgabe: Um die Endlösung. Prozeßberichte, Dietz, Berlin 2001, ISBN 3-320-02020-X.
  • Ahlrich Meyer: Täter im Verhör. Die „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich 1940–1944, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-17564-6
  • Michael Mayer: Staaten als Täter. Ministerialbürokratie und „Judenpolitik“ in NS-Deutschland und Vichy-Frankreich. Ein Vergleich. Mit einem Vorwort von Horst Möller und Georges-Henri Soutou. Oldenbourg, München 2010, ISBN 978-3-486-58945-0 (zugl. Diss. München 2007) (Volltext online verfügbar).
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945? S. Fischer, Frankfurt 2003, ISBN 3-596-16048-0.
  • Claudia Moisel: Frankreich und die deutschen Kriegsverbrechen. Die strafrechtliche Verfolgung der deutschen Kriegs- und NS-Verbrechen nach 1945, Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-749-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Biografische Angaben aus dem Kölner Prozess bei Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 63f. Ein Foto als Soldat auf S. 65.
  2. Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 208.
  3. Vermerk abgedruckt bei Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 465f, hier S. 466.
  4. Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 465.
  5. Ahlrich Meyer: Täter im Verhör. Darmstadt 2005, S. 247
  6. Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 208.
  7. Ahlrich Meyer: Täter im Verhör. Darmstadt 2005, S. 253
  8. Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 326.
  9. Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 327.
  10. Die Zahl der Demonstranten ist bei Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 328, der aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zitiert, mit ca. achtzig und beim Spiegel, 30. April 1979, mit siebzig leicht abweichend
  11. Anklageschrift, zitiert bei Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 339.
  12. Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 189.
  13. Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 212.
  14. Richard Huth Archivlink (Memento vom 25. Januar 2012 im Internet Archive) bei Singelmann und Bach
  15. Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 345.
  16. Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 346.
  17. Zitiert bei Claudia Moisel: Frankreich und die deutschen Kriegsverbrechen, S. 234.
  18. Die Bürgschaft in: Die Zeit, 7. März 1980.
  19. Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 369.
  20. Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 358.
  21. Judith Weißhaar: Lea Rosh erinnert sich an Bürgstadt, in: Anne Klein (Hrsg.): Der Lischka-Prozess : eine jüdisch-französisch-deutsche Erinnerungsgeschichte. Ein BilderLeseBuch. Berlin : Metropol 2013, S. 183–190

Auf dieser Seite verwendete Medien

Bundesarchiv Bild 183-S69244, Internierungslager Drancy in Frankreich.jpg
(c) Bundesarchiv, Bild 183-S69244 / UnbekanntUnknown / CC-BY-SA
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Scherl:

Im Konzentrationslager von Drancy (Frankreich) 1941. Einige jüdische Advokaten, die zur Zeit im Lager interniert sind. UBz von links nach rechts: Weill, Valensi, Azoulay, Ulmo, Cremieux, Eduard Bloch und Pierre Mas

ADN-Zentralbild-Archiv II. Weltkrieg 1939 45 Nach der Besetzung Frankreichs durch die faschistische deutsche Wehrmacht werden auch hier die nazistischen Rassengesetze angewendet.

Im Judenkonzentrationslager von Drancy (Frankreich) 1941. Einige jüdische Advokaten, die zur Zeit im Lager interniert sind. UBz von links nach rechts: Weill, Valensi, Azoulay, Ulmo, Cremieux, Eduard Bloch und Pierre Mas.