Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich | |
---|---|
Verliehen von Republik Österreich | |
Art | Ehrenzeichen |
Voraussetzung | Staatsoberhaupt / keine |
Verliehen für | besondere Verdienste um die Republik Österreich |
Status | wird verliehen |
Daten | |
Stiftungsjahr | 1952 |
Stifter | Bundesgesetzgeber (Nationalrat und Bundesrat) |
Rangfolge | |
Vergleichbare Auszeichnung in der Rangfolge | Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland |
Ähnliche Auszeichnung | Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst Militär-Verdienstzeichen Bundes-Ehrenzeichen |
Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ist die höchste staatliche Auszeichnung der Republik Österreich. Es wird seit 1952 verliehen und umfasst insgesamt 14 Ordensstufen.
Überblick
Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ist die wichtigste staatliche Ehrung, die gegenwärtig in Österreich vergeben wird. Es wurde in seiner ersten Version mit dem Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 89/1952, durch den Bundesgesetzgeber[1][2] (das sind der Nationalrat und der Bundesrat[3]) geschaffen.
Mit dem mit 1. Jänner 2024 in Kraft tretenden Ehrenzeichengesetz und Änderung des Militärauszeichnungsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 132/2023 vom 15. November 2023, wurden die drei Ehrenzeichen des Bundes und das Militär-Verdienstzeichen auf eine neue rechtliche Basis gestellt.[4] Damit wurde vor allem die Möglichkeit zur Aberkennung von verliehenen Ehren- und Verdienstzeichen sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tode des Ausgezeichneten geschaffen und ist nun auch formal die unterste Stufe (Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich) weggefallen. Darüber hinaus wurde der Zeitpunkt geändert, ab dem dem Bundespräsidenten kraft Gesetz der Groß-Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich auf Lebenszeit verliehen ist (bis 2023: mit dem Tage seiner Wahl,[5] ab 2024: mit dem Tage seiner Angelobung[6]).
Die Verleihung des Ehrenzeichens in seinen verschiedenen Stufen erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung. Es kann für besondere Verdienste in allen Gebieten verliehen werden, besonders auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder auch ehrenamtlichem Gebiet. Personen, denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sind befugt, sich als dessen Besitzer zu bezeichnen, die zugehörigen Orden verblieben im Eigentum der Republik.
Außer dem hier besprochenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich existieren in Österreich noch weitere Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen des Bundes und der neun Bundesländer.
Ein gleichnamiges Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich war bereits am 4. November 1922 gestiftet worden. Diese Auszeichnung wurde im Bundesstaat Österreich durch den Österreichischen Verdienstorden ersetzt, der bis zum Anschluss Österreichs 1938 verliehen wurde.
Ordensstufen
Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich umfasst heute 14 Stufen, wobei die einzelnen Insignien je nach Klasse nach Vorbild der Ehrenlegion nach Trageweise (am Schulterband zur Hüfte, am Hals, als Steckkreuz und am Band der Brust) und zusätzlich nach Material (Gold und Silber) unterschieden werden. Damit gehört das Ehrenzeichen der Republik Österreich zu den ausdifferenziertesten Verdienstorden der Welt, die die selten mehr als zehn Ordensklassen, einschließlich der affiliierten Verdienstmedaillen, umfassen.
Die obersten fünf Klassen werden mit Bruststern getragen, die untersten zwei bestehen aus einer Medaille. Diese Aufteilung wurde 1953 durch das BGBl. Nr. 54/1953 festgeschrieben:
- Groß-Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich: Hüftdekoration mit Bruststern. Im internationalen Schema der Ordensabstufungen, das sich am Vorbild der französischen Ehrenlegion orientiert, entspricht er einer Sonderstufe des Großkreuzes
- Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich: Hüftdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großkreuz 1. Klasse
- Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich: Hüftdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großkreuz 2. Klasse
- Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großoffizierskreuz 1. Klasse
- Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großoffizierskreuz 2. Klasse
- Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration, entspricht einem Komturkreuz 1. Klasse
- Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration, entspricht einem Komturkreuz 2. Klasse
- Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Steckkreuz, entspricht einem Offizierskreuz
- Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Ritterkreuz 1. Klasse
- Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Ritterkreuz 2. Klasse
- Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Verdienstkreuz 1. Klasse
- Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Verdienstkreuz 2. Klasse
- Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einer Verdienstmedaille 1. Klasse
- Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einer Verdienstmedaille 2. Klasse
Die Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich wurde nicht verliehen und zum 31. Dezember 2023 abgeschafft.
Verleihungspraxis bei Beamten und Politikern
Der Groß-Stern ist ausschließlich Staatsoberhäuptern vorbehalten. Ausländischen Staatsoberhäuptern wird er mitunter im Rahmen von Staatsbesuchen verliehen.
Der österreichische Bundespräsident ist gemäß Art. II des Statuts für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich i. V. m. § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich „mit dem Tag seiner Wahl auf Lebensdauer Besitzer des Großsternes des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.“[5] Mit der Neufassung des Ehrenzeichengesetzes ab 2024, BGBl. I Nr. 132/2023, wurde der Zeitpunkt dahingehend verändert, dass der Bundespräsident mit dem Tag seiner Angelobung auf Lebensdauer Besitzer des Großstern des Ehrenzeichens ist.[6]
Das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande erhalten meist der Bundeskanzler, die Minister und der Nationalratspräsident, das Große Silberne Ehrenzeichen am Bande wird häufig an Staatssekretäre oder Landeshauptleute verliehen. Aus diesem Grund finden sich unter den Besitzern der höchsten Stufen des Ehrenzeichens überdurchschnittlich viele aktive und ehemalige Politiker. Die Dekoration am Bande ist auch für ausländische Botschafter, gewöhnlich aus Anlass des Endes ihrer Mission in Österreich, üblich.
Leitende Beamte eines Ministeriums (z. B. Sektionschef) bzw. einer Landesregierung (z. B. Landesamtsdirektor) werden meist mit dem Großen Goldenen oder Silbernen Ehrenzeichen mit dem Stern sowie mit dem Großen Goldenen oder Silbernen Ehrenzeichen ausgezeichnet. Üblich ist es, an Abgeordnete zum Nationalrat nach zehnjähriger Amtszeit das Große Goldene Ehrenzeichen zu vergeben, auch an Nicht-Beamte werden solche Dekorationen verliehen, so erhielt z. B. der Architekt Hans Hollein zum 75. Geburtstag das Große Goldene Ehrenzeichen.
Das im unteren Mittelfeld rangierende Große Ehrenzeichen wird oft an Hofräte und Ministerialräte, meist zum 60. Geburtstag, verliehen, das Goldene Ehrenzeichen wird – zumeist aus ähnlichem Anlass – an höherrangige Beamte des gehobenen Dienstes verliehen, sofern diese nicht die Verleihung des Berufstitels Regierungsrat vorziehen, bzw. seit der Verleihung eines solchen bereits mindestens fünf Jahre (sogen. „Interkalarfrist“) „verdienstvoll“ vergangen sind. Auch Künstler erhalten öfters diese Stufen der Auszeichnung.
Das am unteren Rande der Skala stehende Goldene Verdienstzeichen wird oft an Bürgermeister mittelgroßer oder kleiner Städte und Gemeinden sowie an Beamte im Fachdienst beim Übertritt in den Ruhestand verliehen, das Silberne Verdienstzeichen an Vizebürgermeister. Die Goldene Medaille wird etwa auch an Sport- oder Vereinsfunktionäre sowie Polizeiinspektoren beim Übertritt in den Ruhestand verliehen.
Abgeordnete zum Nationalrat oder Landtag erhalten das jeweilige Ehrenzeichen üblicherweise nach einer Zugehörigkeit von zehn Jahren.
Die Goldene Medaille kann ebenso wie die Silberne Medaille am roten Bande verliehen werden und fungiert dann als Lebensrettungsmedaille 1. bzw. 2. Klasse. Am 29. Oktober 2020 wurden historisch erstmals vier Vertreter der Justiz als Lebensretter mit der Goldenen Medaille am roten Bande, die von Justizministerin Alma Zadić in der Justizanstalt Wien-Mittersteig überreicht wurden. Die Silberne Medaille am Roten Bande ist seit Jahrzehnten nicht mehr verliehen worden.[7]
Beispiele
Diese Aufstellung soll die Verleihungspraxis für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich beispielhaft illustrieren. Wesentlich umfangreicher (wenn auch keineswegs vollständig) ist die Liste der Träger des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.
Groß-Stern
- Elisabeth II., Königin des Vereinigten Königreichs
- Haile Selassie, Kaiser von Äthiopien
- Josip Broz Tito, Staatspräsident von Jugoslawien
- Schimon Peres, Staatspräsident von Israel
Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande
- Kofi Annan, UN-Generalsekretär
- Brigitte Bierlein, Juristin, erste österreichische Bundeskanzlerin
- Christoph Kardinal Schönborn, Erzbischof von Wien
- Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin
Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande
- Gabi Burgstaller, Landeshauptfrau von Salzburg
- Michael Häupl, Bürgermeister von Wien
- Leopold Maderthaner, Politiker und Unternehmer
- Karl Otto Pöhl, Präsident der Deutschen Bundesbank
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern
- Erwin Kräutler, Bischof
- Robert Nünlist, Kommandant der Päpstlichen Schweizergarde
- Franz Olah, Politiker
- George Tabori, Künstler
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern
- Jörg Ziercke, Präsident des deutschen Bundeskriminalamtes
- Walter Homolka, Rabbiner
- Nicolas Hayek, Schweizerischer Unternehmer
- Kurt Gaßner, Nationalratsabgeordneter
Großes Goldenes Ehrenzeichen
- Karlheinz Böhm, Schauspieler
- Alfred Ebenbauer, Rektor
- Hans Hollein, Architekt
- Simon Wiesenthal, Publizist
Großes Silbernes Ehrenzeichen
- Gerd Albrecht, Dirigent
- Georg Ebert, Pianist
- Fritz Muliar, Schauspieler
- Gottfried Schatz, Biochemiker
Großes Ehrenzeichen
- Peter Alexander, Schauspieler
- Udo Jürgens, Sänger
- Karl Schranz, Skiläufer
- Renée Schroeder, Wissenschaftlerin
Goldenes Ehrenzeichen
- Hansi Hinterseer, Schlagersänger
- Gerlinde Kaltenbrunner, Bergsteigerin
- Paul Hörbiger, Schauspieler
- Thaddaeus Ropac, Galerist
Silbernes Ehrenzeichen
- Manfred Ackermann, Politiker
- Hans Krankl, Fußballspieler
- Andreas P. Pittler, Schriftsteller
- Johann Hindler, Universitätsprofessor und Klarinettist der Wiener Philharmoniker
Goldenes Verdienstzeichen
- Thomas Brezina, Kinderbuchautor
- Leopold Engleitner, Zeitzeuge
- Franziska Jägerstätter, Witwe von Wehrdienstverweigerer Franz Jägerstätter
- Alexander J. Rüdiger, TV-Moderator
Silbernes Verdienstzeichen
- Sebastian Auer, Techniker und Erfinder
- Hans Schwanda, Alpinist und Buchautor
- Sepp Tezak, Kriminalbeamter sowie Eisenbahnhistoriker, -fotograf und -maler
- Adolf Tuma, Lithograph
Goldene Medaille
- Georg Hamann, Geiger und Bratschist
- Christian Illedits, Politiker
- Robert Lucas, Schriftsteller
- Werner Senn (am roten Bande für Lebensrettung[8]), Jurist und Leiter der österreichischen Flugpolizei
Silberne Medaille
- Ernst Haselwanter, Politiker
- Otto Pendl, Politiker (verliehen als Beamter der Justizwache)
- Ernest Windholz, Politiker (verliehen als Beamter der Zollwache)
- Ernst Winter, Bundesrat (verliehen als Beamter der Präsidentschaftskanzlei)
Herstellung
Hergestellt wurden die einzelnen Stufen des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich lange Jahre von Anton Reitterer und dann von Wolfgang Reitterer in der Schubertgasse 26 im 9. Wiener Gemeindebezirk Alsergrund, inzwischen werden sie von der Firma Friedrich Orth in der Bürgerspitalgasse 8 im 6. Wiener Gemeindebezirk Mariahilf produziert.
Siehe auch
- Orden und Ehrenzeichen der Republik Österreich
Literatur
- Walter A. Schwarz: Hab’ die Ehre: 50 Jahre Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich 1952–2002. Ausstellungskatalog Wien 2002.
- Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Kremayr & Scheriau, Wien 1995, S. 224–226.
Gesetzestexte:
- Bundesgesetz über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundes-Ehrenzeichen sowie das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (Ehrenzeichengesetz – EhrenzeichenG), Stammfassung BGBl. I Nr. 132/2023 vom 15. November 2023, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Inkrafttretens am 1. Jänner 2024.
- Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. II Nr. 380/2023 vom 14. Dezember 2023, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Inkrafttretens am 1. Jänner 2024.
- Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Stammfassung BGBl. Nr. 89/1952, in Kraft getreten am 18. Mai 1952, aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2023, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Außerkrafttretens am 31. Dezember 2023 im RIS.
- Verordnung der Bundesregierung vom 13. Mai 1953, betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Stammfassung BGBl. Nr. 54/1953, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Außerkrafttretens am 31. Dezember 2023 im RIS. Mit Statut (Anlage), Beschreibung der Dekorationen des Ehrenzeichens (Beilage 1) und Beschreibung des Bandes des bei Lebensrettungen zu verleihenden Ehrenzeichens (Beilage 2).
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Jänner 1951, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Schaffung von Ehrenzeichen, BGBl. Nr. 46/1951 vom 27. Februar 1951.[2]
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. Feber 1959, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und Vollziehung einer Vorschrift, derzufolge österreichische Staatsbürger ausländische Orden und Ehrenzeichen nur mit behördlicher Bewilligung annehmen und tragen dürfen, BGBl. Nr. 59/1959 vom 11. März 1959.[9]
Weblinks
- Eintrag zu Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Ehrenzeichen und Auszeichnungen. In: oesterreich.gv.at.
- Österreich und seine Ehrenzeichen. In: bundespraesident.at. Hrsg.: Präsidentschaftskanzlei. Mit „Rangliste der Ehrenzeichen, die durch den Bundespräsidenten der Republik Österreich verliehen werden“ sowie mit Statistiken der verliehene Ehrenzeichen der Jahre 2013 bis 2022 (zum Download als PDF).
- Bundesauszeichnungen. In: Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Mit Abbildungen aller Ehrenzeichen sowie detaillierte Beschreibungen und der Trageweise.
- Bundesauszeichnungen und militärische Auszeichnungen gemäß dem Militär-Auszeichnungsgesetz – MAG Verwundetenmedaillen gemäß Verwundetenmedaillengesetz. In: Website des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Mit Fotos der Auszeichnungen und Ehrenzeichen.
- Aufstellung (aller) durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 bis 2012 (PDF; 6,9 MB)
- Aufstellung aller seit ca. 1954 verliehenen staatlichen Auszeichnungen im Bereich des Sports (PDF, 300 KB; abgerufen am 15. Juni 2009) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2024. Suche in Webarchiven)
Einzelnachweise
- ↑ Siehe die zum Bundesgesetz führende Regierungsvorlage vom 6. März 1952, Nationalrat – VI. GP, 511 d. B. (PDF; 157 KB), S. 2, linke Spalte, letzter Absatz: „Wenn sich dieser Entwurf zunächst darauf beschränkt, Verdienste um die Republik Osterreich durch ein Ehrenzeichen zu würdigen, so aus der Erwägung, daß der Bundesgesetzgeber im Hinblick auf das eingangs erwähnte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes jedenfalls befugt ist, ein Ehrenzeichen für Verdienste, um die Republik Osterreich als solche zu schaffen.“
- ↑ a b Kundgemachter Rechtssatz des Verfassungsgerichtshof, Erkenntnis K II-3/50/14 vom 12. Dezember 1950:
„Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Bundessache sind, steht der Bundesgesetzgebung zu. / Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um ein einzelnes Land und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, steht der Landesgesetzgebung zu.“ - ↑ Weg eines Bundesgesetzes. In: Website des österreichischen Parlaments, ohne Datum, abgerufen am 20. November 2023: „In Österreich sind der Nationalrat und der Bundesrat gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig.“
- ↑ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundes-Ehrenzeichen sowie das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (Ehrenzeichengesetz – EhrenzeichenG) erlassen wird [Artikel 1] und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird [Artikel 2], BGBl. I Nr. 132/2023 vom 15. November 2013, Datum des Inkrafttretens: 1. Jänner 2024. Parlamentarische Materialien: Regierungsvorlage zum Bundes(verfassungs)gesetz vom 20. September 2023, Nationalrat – XXVII GP, 2197 d. B.
- ↑ a b Art. II des Statuts für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: „Der Bundespräsident ist gemäß § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 2. April 1952, BGBl. Nr. 89/1952, über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, mit dem Tag seiner Wahl auf Lebensdauer Besitzer des Großsternes des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.“
§ 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: „Der Bundespräsident ist auf Grund dieses Bundesgesetzes mit dem Tage seiner Wahl für Lebensdauer Besitzer derjenigen Abstufung des Ehrenzeichens, die nach den Bestimmungen des Statutes für die höchsten um die Republik erworbenen Verdienste verliehen wird.“ - ↑ a b § 3 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundes-Ehrenzeichen sowie das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (Ehrenzeichengesetz – EhrenzeichenG): „Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident ist auf Grund dieses Bundesgesetzes mit dem Tage ihrer bzw. seiner Angelobung auf Lebenszeit Besitzerin bzw. Besitzer des Großsterns des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.“
- ↑ Lebensrettermedaillen für Wiener Justizwachebeamte auf vienna.at vom 29. Oktober 2020, abgerufen am 29. Oktober 2020.
- ↑ Anm.: Das zur Goldenen Medaille zusätzliche „Band: Rot, 45 Millimeter breit, mit einem beiderseits je einen Millimeter breiten weißen Vorstoß versehen“, wird verliehen gemäß Beilage 2: Beschreibung des Bandes des bei Lebensrettungen zu verleihenden Ehrenzeichens in der geltenden Fassung vom 2. August 1957, Verordnung Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich – Statut.
- ↑ Kundgemachter Rechtssatz des Verfassungsgerichtshof, Erkenntnis K II-1/1958 vom 15. Dezember 1958:
„Die Erlassung und Vollziehung einer Vorschrift, derzufolge österreichische Staatsbürger ausländische Orden und Ehrenzeichen nur mit behördlicher Bewilligung annehmen und tragen dürfen, steht gemäß Art. 10 Abs. 1 Z. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 dem Bund zu.“
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Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
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