Dieter Leipold (Jurist)

Dieter Leipold (* 1939 in Passau) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Hochschullehrer.

Leben

Leipold studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Salamanca. 1962 legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen in München ab. Im Anschluss arbeitete er am Münchener Lehrstuhl von Rudolf Pohle als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dort promovierte er 1965 und legte 1966 sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Vier Jahre später habilitierte er sich mit einer Arbeit zum einstweiligen Rechtsschutz.

Seinen ersten Lehrstuhl hatte er an der Universität Erlangen inne, wo er ab 1970 tätig war. 1979 wechselte er an das Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht, Abteilung 2 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2007 forschte und lehrte.

Dieter Leipold wurde der Titel des Ehrendoktors der Rechte von der städtischen Universitäten Osaka und Universitäten Thrazien verliehen. Seine Forschungsschwerpunkte lagen insbesondere im Erbrecht, im BGB AT, im Zivilprozessrecht und im japanischen Recht.

Werke (Auswahl)

  • Beweislast und gesetzliche Vermutungen, insbesondere bei Verweisungen zwischen verschiedenen Rechtsgebieten. Dissertation. Duncker & Humblot, Berlin 1966, ISBN 3-428-00902-9.
  • Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes im zivil-, verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Habilitation. C.H. Beck, München 1971.
  • BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil. 10. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2019, ISBN 978-3-16-158195-3.
  • Erbrecht. 23. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2022, ISBN 978-3-16-161550-4.

Literatur

Weblinks