Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut
für Menschenrechte e. V.
(DIMR)
Logo
Rechtsformeingetragener Verein
Gründung8. März 2001[1]
SitzBerlin
ZweckForschungsinstitut, nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI)
VorsitzBeate Rudolf (Direktorin)
Websitewww.institut-fuer-menschenrechte.de
Sitz des Instituts in der Zimmerstraße in Berlin-Kreuzberg

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Der eingetragene Verein wurde am 8. März 2001 gegründet.[1] Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das DIMR auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen.[2] Es beschäftigt ca. 90 hauptamtliche Mitarbeiter.[3]

Grundlagen

Seit 2015 ist das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte[4] (DIMRG) maßgeblich.[5] Nach dem Gesetz und der Satzung besteht politische Unabhängigkeit, die Finanzierung ist jedoch vom Auftraggeber (Bundestag) bzw. Etat des Bundeshaushalts abhängig. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch öffentliche Mittel aus dem deutschen Bundeshaushalt soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestags aufgenommen sind, § 1 Abs. 1 S. 2 DIMRG;[5] für einzelne Projekte werden Drittmittel eingeworben.

Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit legt ein Kuratorium fest.

Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Es hat hierfür im Mai 2009[6] und im November 2015[7] jeweils eine Monitoring-Stelle eingerichtet. Die Bundesregierung hat das Institut mit einer unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zu den Konventionen des Europarats zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) betraut, wofür im November 2022 entsprechende Berichterstattungsstellen eingerichtet wurden.[8]

Auftrag und Tätigkeit

Der Auftrag ist per Gesetz und Satzung[9] festgelegt. Das Institut forscht interdisziplinär und anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen und beobachtet die Menschenrechtssituation in Deutschland. Es berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag[5] und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte (sog. amicus-curiæ-Stellungnahmen) sowie internationale Menschenrechtsgremien.

Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union arbeitet es eng zusammen. Das Institut ist außerdem Mitglied im Weltverband der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (Global Alliance of National Human Rights Institutions)[10] und des European Network of National Human Rights Institutions.[11] Das Institut unterhält eine öffentlich zugängliche Spezialbibliothek zu Menschenrechtsthemen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Menschenrechte.

Weitere Aufgaben sind unter anderem Politikberatung und Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland.

Kuratorium

Mitglieder des Kuratoriums sind u. a. Markus N. Beeko, Anetta Kahane, Markus Krajewski, Martin Lessenthin, Markus Löning, Nivedita Prasad, Christine Schirrmacher, Frank Schwabe und Pierre Thielbörger. Zu den nicht stimmberechtigten Mitgliedern zählen u. a. Jürgen Dusel, Bernd Fabritius, Bärbel Kofler und Almut Möller.[12]

Finanzierung

Das DIMR wird aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert. Das Gesamtbudget betrug 2018 5,8 Mio €[13], 2019 6 Mio €[14], 2020 6,5 Mio €[15] und 2022 6,7 Mio €[16].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Das Institut. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 11. Februar 2021.
  2. Internationaler Kontext – Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  3. Deutsches Institut für Menschenrechte – Team. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 30. Juni 2023.
  4. DIMRG Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Abgerufen am 8. Juni 2021.
  5. a b c Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1194). juris, 16. Juli 2015, abgerufen am 14. April 2018.
  6. Die Monitoring Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention – Handbuch Menschenrechte. Friedrich-Ebert-Stiftung, abgerufen am 21. Juni 2021. Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 21. Juni 2021.
  7. BMFSFJ: Manuela Schwesig eröffnet neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 17. November 2015, abgerufen am 21. Juni 2021. Monitoring-Stelle UN-KRK. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 21. Juni 2021.
  8. BMSFJ: Neue Berichterstattungsstelle. Bundesregierung verstärkt Kampf gegen Menschenhandel. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 18. November 2022, abgerufen am 17. Mai 2023., BMFSFJ: Start der unabhängigen Berichterstattungsstelle. Deutschland setzt zentrale Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention um. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 25. November 2022, abgerufen am 17. Mai 2023.
  9. Satzung des eingetragenen Vereins Deutsches Institut für Menschenrechte. Deutsches Institut für Menschenrechte, 22. September 2015, abgerufen am 14. April 2018.
  10. Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  11. European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  12. Kuratorium. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 7. April 2022.
  13. Drucksache 19/15830, Jahresbericht 2018, Seite 51. Deutscher Bundestag, 10. Dezember 2019, abgerufen am 7. Juni 2021.
  14. Jahresbericht 2019, Seite 75. DIMR, September 2020, abgerufen am 9. Juni 2021.
  15. Jahresbericht 2020. (PDF) Deutsches Institut für Menschenrechte, November 2021, S. 54, abgerufen am 15. Juni 2023.
  16. Jahresbericht 2021. (PDF) Deutsches Institut für Menschenrechte, November 2022, S. 54, abgerufen am 15. Juni 2023.

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