Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Deutsche Rentenversicherung
Rheinland
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SozialversicherungGesetzliche Rentenversicherung
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
ZuständigkeitRegierungsbezirken Düsseldorf und Köln
SitzDüsseldorf
AufsichtsbehördeReferat III B 2 im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Versicherte8 Mio. (2010)[1]
Rentner1,4 Mio. Renten (2010)[1]
Haushaltsvolumen10,6 Mrd. (2010)[1]
WebsiteDRV Rheinland
Sitz der Deutschen Rentenversicherung Rheinland im LVA-Hauptgebäude Düsseldorf

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (bis 30. September 2005 Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinprovinz)[2] ist Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (siehe Deutsche Rentenversicherung) in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln mit Sitz in Düsseldorf.

Gliederung

In insgesamt 12 Service-Zentren erhalten die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung kostenlos Rat und Hilfe. Zu den Einzugsgebieten der Hauptverwaltung in Düsseldorf gehören die Städte Düsseldorf, Neuss, Hilden, Ratingen, Langenfeld, Dormagen, Erkrath und Mettmann.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das Tagesgeschäft wird von einer dreiköpfigen Geschäftsführung gelenkt.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland versteht sich als eine moderne Behörde, welche eine möglichst kundenfreundliche Betreuung durch dezentrale Service-Zentren in Aachen, Bonn, Essen, Düren, Duisburg, Gummersbach, Kleve, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Wuppertal sowie zentral am Standort der Hauptverwaltung in Düsseldorf sicherstellt. Darüber hinaus ist sie als familienfreundliches Unternehmen auditiert. Der Landschaftsverband Rheinland hat der Deutschen Rentenversicherung Rheinland das "LVR-Prädikat behindertenfreundlich" verliehen. Mit dieser Auszeichnung ehrt der LVR das vorbildliche Engagement eines Betriebes bei der beruflichen Integration behinderter Menschen.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist international als Verbindungsstelle für die Länder Spanien, Belgien, Chile und Israel tätig. Durch die jeweils individuellen Sozialversicherungsabkommen mit den verschiedensten Ländern hat die Deutsche Rentenversicherung eine Zuständigkeit der jeweiligen Träger für bestimmte Länder eingerichtet, damit eine Spezialisierung auf die jeweiligen Abkommen erfolgen konnte.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Ghettorente

Auf Grund der Haltung und Fallhandhabung des Rentenversicherungsträgers war die Ablehnungsquote bei der Ghettorente, die eine Wiedergutmachungs- oder Entschädigungsleistung darstellt, mit 90 Prozent anfangs sehr hoch.[3] Die Antragstellung war für die in der Regel hochbetagten, im Ausland lebenden Betroffenen sehr aufwendig.[4] Erst nachdem der Richter Jan-Robert von Renesse (Landessozialgericht NRW, Essen) ab 2006 die restriktive Handhabung beendete, stieg die Anerkennungsquote auf etwa 60 Prozent.[5]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c DRV Rheinland: Unternehmensprofil, deutsche-rentenversicherung-rheinland.de, 5. November 2011, aufgerufen am 5. März 2011
  2. Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Nr. 9, 2005
  3. Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte: Überleben…, Nr. 9, September 2005 (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive) (PDF; 215 kB).
  4. Stephan Lehnstaedt: "Wiedergutmachung im 21. Jahrhundert. Das Arbeitsministerium und die Ghettorenten", in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 61 (2013), S. 364.
  5. Bitterer Sieg für Richter von Renesse, wa.de, 31. Januar 2011.

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