Bundesregierung Gorbach II

Bundesregierung Gorbach II
10. Regierung der Zweiten Republik
Alfons Gorbach
BundeskanzlerAlfons Gorbach
WahlNationalratswahl 1962
LegislaturperiodeX.
Ernannt durchBundespräsident Adolf Schärf
Bildung27. März 1963
Ende2. April 1964
Dauer1 Jahr und 6 Tage
VorgängerBundesregierung Gorbach I
NachfolgerBundesregierung Klaus I
Zusammensetzung
Partei(en)ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
157/165

Die österreichische Bundesregierung Gorbach II wurde von ÖVP und SPÖ nach der Nationalratswahl vom 18. November 1962 vereinbart; die Verhandlungen zogen sich bis in den März 1963. Bundespräsident Adolf Schärf ernannte das Kabinett am 27. März 1963. Es trat am 25. Februar 1964 zurück, weil die ÖVP den ihr angehörenden Bundeskanzler auswechseln wollte, und wurde vom Bundespräsidenten bis 2. April 1964 mit der Fortführung der Geschäfte betraut.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler: Alfons Gorbach
Vizekanzler: Bruno Pittermann
ÖVP
SPÖ
 
InneresFranz OlahSPÖOtto Kranzlmayr (ÖVP) (bis 5. November 1963),
Franz Soronics (ÖVP) (ab 5. November 1963)
JustizChristian BrodaSPÖFranz Hetzenauer (ÖVP)
UnterrichtHeinrich DrimmelÖVP 
Soziale VerwaltungAnton ProkschSPÖ 
FinanzenFranz KorinekÖVP 
Land- und ForstwirtschaftEduard HartmannÖVP 
Handel und WiederaufbauFritz BockÖVPEduard Weikhart (SPÖ)
Vinzenz Kotzina (ÖVP)
Verkehr und ElektrizitätswirtschaftOtto ProbstSPÖ 
LandesverteidigungKarl SchleinzerÖVPOtto Rösch (SPÖ)
Auswärtige AngelegenheitenBruno KreiskySPÖLudwig Steiner (ÖVP)

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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