Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege

Das Amt des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, kurz Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, im Geschäftsbereich des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit wurde mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2014 geschaffen.[1] Am selben Tag wurde Karl-Josef Laumann in das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und als Bevollmächtigter für Pflege im Range eines Staatssekretärs berufen.[2] Vom 15. April 2018 bis zum 8. Dezember 2021 hatte Andreas Westerfellhaus dieses Amt inne. Seit dem 12. Januar 2022 übt Claudia Moll das Amt der Pflegebeauftragten aus.[1]

In einigen Bundesländern gibt es Patienten- und Pflegebevollmächtigte auf Landesebene.[3]

Aufgaben, Aktivitäten und Stellungnahmen

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege „tritt für die Interessen der Pflegebedürftigen im politischen Raum ein und setzt sich dafür ein, dass ihre Belange im Mittelpunkt des Pflege- und Gesundheitssystems stehen. Er ist Ansprechpartner für alle in der Pflege Beteiligten“.[1] Bundesministerien und -behörden haben den Pflegebevollmächtigten „bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben mit Pflegebezug“ zu beteiligen.[1]

Der Pflegebevollmächtigte ist unter anderem für das deutschlandweite Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (GAP)“ verantwortlich. Dieses Projekt richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Pflegeeinrichtungen.[4]

Im Jahr 2019 schlug der Pflegebevollmächtigte vor, pflegende Angehörige durch einen „Pflege Ko-Piloten“ als festen, vertrauensvollen Ansprechpartner unterstützen zu lassen. Die Beratung durch einen Pflege Ko-Piloten solle freiwillig sein, und keinerlei Kontroll- oder Überwachungsfunktion beinhalten.[5] Im März 2021 richtete der Pflegebevollmächtigte gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel und der Patientenbeauftragten der Bundesregierung Claudia Schmidtke einen gemeinsamen Appell an die Regierungsparteien, die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus gesetzlich zu regeln.[6] Er begrüßte den am 16. Juni 2021 verabredeten Kompromiss, der eine Finanzierung einer Begleitung durch Angehörige durch die Krankenkasse und eine Finanzierung einer Begleitung durch Mitarbeitende von Behindertenhilfe-Einrichtungen durch die Träger der Eingliederungshilfe vorsieht.[7]

Die Pflegereform vom Juni 2021 bewertete der Westerfellhaus als Schritt in die richtige Richtung und forderte zugleich weitere Reformschritte, damit pflegende Angehörige und Pflegebedürftige „stärker bei der Pflege zu Hause unterstützt werden – durch eine passgenaue Beratung, deutlich mehr Flexibilität und Transparenz der Pflegeversicherungsleistungen sowie eine Dynamisierung des Pflegegeldes“.[8]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege: Amt und Person. In: pflegebevollmaechtigter.de. Abgerufen am 2. Juli 2021.
  2. Karl-Josef Laumann Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege. In: bundesgesundheitsministerium.de. 8. Januar 2018, abgerufen am 2. Juli 2021.
  3. Patientenberatung, Patienten- und Pflegebeauftragte. In: fokus-pflegerecht.de. Abgerufen am 2. Juli 2021.
  4. Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (GAP). In: pflegebevollmaechtigter.de. 21. Dezember 2020, abgerufen am 2. Juli 2021.
  5. Pflege Ko-Pilot soll pflegende Angehörige besser unterstützen. In: gesundheitsstadt-berlin.de. 15. Juli 2019, abgerufen am 24. Oktober 2021.
  6. Kostenfrage bei Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen endlich lösen. In: pflegebevollmaechtigter.de. März 2021, abgerufen am 2. Juli 2021.
  7. Bernd Kronauer: Assistenz im Krankenhaus auf der Zielgeraden. In: Pressemitteilung, pflegebevollmaechtigter.de. Juni 2021, abgerufen am 2. Juli 2021.
  8. Pflegereform: Mit „Siebenmeilenstiefeln“ in die richtige Richtung! In: pflegebevollmaechtigter.de. Juni 2021, abgerufen am 2. Juli 2021.

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