Berlin-Brandenburg

Berlin und Brandenburg

Berlin-Brandenburg ist der verbreitetste Name für ein im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebietes gelegentlich diskutiertes neues Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das aus der Fusion von Berlin und Brandenburg entstehen würde. Anders als bei Fusionen anderer Bundesländer, für die gemäß Art. 29 GG ein Bundesgesetz nötig ist, wäre eine Fusion von Berlin und Brandenburg gemäß dem 1994 eingefügten[1] Art. 118a GG auch ohne Beteiligung des Bundes möglich. Dazu bedarf es einer Beteiligung der Wahlberechtigten beider Länder. 1996 scheiterte ein von beiden Landesregierungen vereinbarter und von beiden Landesparlamenten ratifizierter Fusionsvertrag.

Bis 1990

Berlin gehörte seit dem Mittelalter zur Mark Brandenburg als deren wichtigstes Zentrum, ab 1710 auch als Haupt- und Residenzstadt Preußens und zeitweise als Hauptstadt der 1815 gebildeten preußischen Provinz Brandenburg. Erst 1881 erhielt Berlin als Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs den Sonderstatus eines Stadtkreises, der jedoch nie mit dem eines Stadtstaates vergleichbar war. Die herausragende Stellung der Stadt Berlin innerhalb der Provinz Brandenburg verstärkte sich noch mit der Bildung Groß-Berlins im Jahre 1920.

Die Eigenständigkeit Berlins – in diesen Grenzen von Groß-Berlin – als Land war ein Ergebnis der Potsdamer Konferenz von 1945, bei der die Unterteilungen Deutschlands sowie Berlins in Alliierte Besatzungszonen beschlossen wurde. Damit war die Teilung Deutschlands besiegelt und das dadurch entstandene West-Berlin, insbesondere nach dem Mauerbau 1961, von seinem brandenburgischen Umland abgetrennt. Während West-Berlin trotz alliierter Vorbehalte de facto zwischen 1949 und 1990 den Rang eines westdeutschen Landes einnahm, kam Ost-Berlin in diesem Zeitraum als Hauptstadt der DDR der Rang eines Bezirkes in deren zentralistischem Verwaltungsaufbau zu. Erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde ganz Berlin ein vollwertiges Land der Bundesrepublik Deutschland.

Länderfusion 1995/1996

Ein gemeinsames Wappen für das neue Land Berlin-Brandenburg lag schon vor dem Volksentscheid 1996 vor. Dieser Wappenentwurf zeigt den roten märkischen Adler auf weißem Grund mit dem schwarzen Berliner Bären im Brustschild. Durch das Scheitern der Länderfusion kam dieses Wappen nicht zum Einsatz.[2]

Staatsvertrag

Anfang April 1995 vereinbarten die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg einen Staatsvertrag zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes. Dieser Neugliederungsvertrag beinhaltete auch die Bedingungen für seine Ratifizierung. Er wurde am 27. April 1995 unterzeichnet und erhielt am 22. Juni 1995 die notwendige Zweidrittelmehrheit beider Parlamente. Im Abgeordnetenhaus von Berlin stimmten von 241 Mitgliedern bei zwei Enthaltungen 188 mit ja und 42 mit nein. Im Landtag Brandenburg stimmten von 88 Mitgliedern 64 mit ja und 24 mit nein. Jedoch bedurfte die Ratifizierung des Vertrags darüber hinaus der Zustimmung in parallelen Volksentscheiden in beiden Ländern. Erforderlich war jeweils die Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen, die in jedem der beiden Länder mindestens 25 % der Abstimmungsberechtigten umfassen musste.[3]

Volksentscheid

Am 5. Mai 1996 fanden die beiden Volksentscheide über die Länderfusion statt. Nur die Westberliner stimmten mehrheitlich dafür. In Brandenburg und Ost-Berlin wurde die Fusion abgelehnt, in Brandenburg wurde zudem bei einer Abstimmungsbeteiligung von 66,38 % und 36,57 % gültigen Ja-Stimmen das mindestens notwendige Zustimmungsquorum von 25 % nicht erreicht - ein Viertel der Stimmberechtigten hätte der Vorlage zustimmen müssen, damit diese überhaupt als angenommen gegolten hätte, es waren jedoch nur 24,27 %.[4]

BerlinBrandenburg
Ja-Stimmen53,4 %
West-Berlin: 58,7 %
Ost-Berlin: 44,5 %
36,57 %
Nein-Stimmen45,85 %
West-Berlin: 40,3 %
Ost-Berlin: 54,7 %
62,72 %
Wahlbeteiligung57,8 %66,38 %
Zustimmungsquorum erreichtja
30,86 %
nein
24,27 %

Weiterhin wurden die Abstimmenden gefragt, ob die Fusion nach zustimmendem Volksentscheid in den Jahren 1999 oder 2002 vollzogen werden solle.[3]

Zusammenarbeit der Länder von den 1990er Jahren bis heute

Trotz der fehlenden Zustimmung zum Fusionsvertrag im Volksentscheid wurden viele Behörden und andere Einrichtungen zusammengelegt bzw. gemeinsam errichtet, beispielsweise die Landesplanungsabteilungen im Jahr 1996 zur Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg oder die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ORB und SFB) im Jahr 2003 zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Ebenfalls durch einen Staatsvertrag wurden gemeinsame Fachobergerichte eingerichtet.

In der Präambel des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004 heißt es unter anderem:

„Die Länder Berlin und Brandenburg gehören historisch zusammen und stehen nicht zuletzt in einer gemeinsamen Rechtstradition. Sie bilden für viele Menschen einen einheitlichen Lebensraum. Sie sind natürliche Partner für eine landesgrenzenübergreifende Zusammenarbeit.“

Zum 1. Juli 2005 wurden das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin sowie das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam errichtet. Zum 1. Januar 2007 folgten das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin. Die Standortwahl entsprach den Regelungen in Artikel 47 des nicht zustande gekommenen Neugliederungs-Vertrags. Im April 2003 beschlossen beide Länder, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der ein Bundesgesetz zur Fusion der Landesversicherungsanstalten schaffen soll. Aufgrund dieses Gesetzes kam es im Oktober 2005 zur Gründung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.

Bis zum Januar 2012 wurden insgesamt 27 Staatsverträge[5] und mehr als 79 Verwaltungsvereinbarungen zwischen beiden Ländern getroffen.

Seit 2017 planen die Länder Berlin und Brandenburg im Gemeinschaftsprojekt i2030 gemeinsam mit DB Netze, NEB AG und VBB die Schieneninfrastruktur für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.

Viele Institutionen sind für beide Länder zuständig und tragen die Bezeichnung Berlin-Brandenburg im Namen:

Bildung und WissenschaftGesundheit und SozialesRundfunk und Medien
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-BrandenburgDeutsche Rentenversicherung Berlin-BrandenburgRundfunk Berlin-Brandenburg
Bildungsserver Berlin-BrandenburgRegionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für ArbeitMedienanstalt Berlin-Brandenburg
Berlin-Brandenburgische Akademie der WissenschaftenLandeslabor Berlin-BrandenburgMedienboard Berlin-Brandenburg (Filmförderung)
VerwaltungVerkehrWeitere
Amt für Statistik Berlin-BrandenburgVerkehrsverbund Berlin-BrandenburgStiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-BrandenburgFlughafen Berlin BrandenburgKooperativer Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/BerlinADAC-Regionalclub Berlin-BrandenburgDGB-Bezirk Berlin-Brandenburg

Neben dem öffentlichen Sektor wird der Name Berlin-Brandenburg auch in der Privatwirtschaft genutzt. Beispiele sind die Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg und die Berlin-Brandenburg Aerospace Allianz.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) vom 27. Oktober 1994. In: Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 75. 3. November 1994, S. 3147, abgerufen am 19. Januar 2018.
  2. Wappen und Flagge | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 22. Januar 2022.
  3. a b http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13780.de Anhang 1 Art. 3 (1) des Gesetzes zu den Staatsverträgen über die Neugliederung der Länder Brandenburg und Berlin (Neugliederungsstaatsvertrag-NVG) vom 18. Juli 1995
  4. Archivierte Kopie (Memento vom 8. Mai 2010 im Internet Archive)
  5. berlin-brandenburg.de (Memento vom 1. Mai 2014 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt

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