Aufklärungsquote

Als Aufklärungsquote (AQ) der Polizei bezeichnet man das Verhältnis der Fälle, in denen ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, zu den insgesamt erfassten Straftaten.

Deutschland

In Deutschland wird die Aufklärungsquote für Straftaten im Berichtszeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt, anhand der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ermittelt. Aufgeklärt heißt dabei, dass nach polizeilicher Einschätzung ein Tatverdächtiger mit hinreichendem Tatverdacht ermittelt wurde, unbeschadet der Frage, ob der Tatverdächtige von der Justiz angeklagt oder verurteilt wird. Unberücksichtigt bleibt die Dunkelziffer.

Durchaus möglich sind durch die polizeiliche Erfassung von Fällen des Vorjahres Aufklärungsquoten oberhalb von 100 %.

Kontrolldelikte haben erkennungsbedingt eine hohe Aufklärungsquote, aber auch ein großes Dunkelfeld.

Entwicklung der Aufklärungsquote in Prozent[1]
20182017201620152014201320122011
Straftaten insgesamt57,757,156,256,354,954,554,454,7

Hohe Aufklärungsquoten (2019):[2]

Niedrige Aufklärungsquoten (2019):

Schweiz

Anzahl, Aufklärung und Quote (Strafgesetzbuch, ohne Betäubungsmittelgesetz)[3]
JahrGesamtzahlaufgeklärtProzentsatz
2011559.877149.00526,61
2012611.903166.57327,22
2013575.138166.37328,93
2014526.066160.26230,46
2015487.611155.87431,97
2016467.731165.10935,30
2017439.001158.00935,99
2018432.754163.85737,86

Österreich

Anzahl und Aufklärung 2018[4]
GesamtzahlaufgeklärtProzentsatz
472.981224.66552,5

Quelle

Einzelnachweise

  1. BKA: PKS 2018. Abgerufen am 2. März 2020.
  2. BKA: PKS 2019 Jahrbuch S. 35
  3. Bundesamt für Statistik: Auswahl von polizeilich registrierten Straftaten - 2009-2018 | Tabelle. 25. März 2019, abgerufen am 2. März 2020.
  4. Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 – Österreich ist so sicher wie noch nie. Abgerufen am 5. März 2020.