Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-OP, französisch Office des publications de l'Union européenne, englisch Publications Office of the European Union) ist das Verlagshaus der Institutionen und sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union (EU). Das Amt veröffentlicht offizielle Dokumente sowie Material für die Öffentlichkeitsarbeit der EU, gedruckt und online. Dazu betreibt es mehrere Websites.

Das Amt hat den Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission und ist in Luxemburg angesiedelt. Als eigenständige Einrichtung besteht es seit 1969, hatte aber seit 1952 einen Vorläufer im Veröffentlichungsdienst der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Zwischenzeitlich hieß es Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Das Amt veröffentlicht täglich das Amtsblatt der Europäischen Union in allen Amtssprachen der EU. Zudem bietet es mehrere Online-Dienste mit kostenlosem Zugang zu Informationen über das EU-Recht (EUR-Lex), Veröffentlichungen der EU, öffentliche Aufträge der EU (TED) sowie von der EU geförderte Forschung und Entwicklung (CORDIS).

Geleitet wird das Amt von Hilde Hardeman.

Das EUR-OP versteht sich als ein Verlagshaus, welches verpflichtet ist, seinen Auftraggebern, den Dienststellen der Organe und anderen Einrichtungen der Europäischen Union, und seinen Kunden, den europäischen Bürgern und den an Europa-Fragen Interessierten aus anderen Teilen der Welt, qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten.

Das Amt stützt sich rechtlich auf die interinstitutionelle Vereinbarung vom 22. Juli 2000.[1]

Literatur

  • Martin Ebner: Das Amt der Ämter. In: tageszeitung. Eurotaz. 13. Januar 2001, S. III.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 2000/459/EG, EGKS, Euratom: Beschluß des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen vom 20. Juli 2000 über den Aufbau und die Arbeitsweise des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, abgerufen am 17. November 2016. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 183, S. 12–15.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.