Alte Maße und Gewichte (Hessen)

Alte Maße und Gewichte gab es vor der Einführung des metrischen Systems bis 1871 im Großherzogtum Hessen, bis ins 19. Jahrhundert im Kurfürstentum Hessen sowie in der Freien Stadt Frankfurt.

Großherzogtum Hessen

Am 10. Dezember 1817 wurde im Großherzogtum Hessen ein neues Maß- und Gewichtssystem gesetzlich beschlossen und 1821 eingeführt.[1] Das Gesetz definierte die bisherigen Einheiten (Fuß, Maß, Malter und Pfund) analog zu den damals gültigen Versionen des französisch metrischen Systems anhand der Länge des Erdmeridianquadranten und der Dichte von Wasser bei seiner größten Dichte neu. Daher sind die unten aufgeführten Umrechnungsfaktoren exakt.[2]

Das Medizinalgewicht – es galt das sogenannte Nürnberger Gewicht – sollte entsprechend einem Gesetz vom Mai 1829 bis auf weiteres gültig bleiben, obwohl man den Mangel an Einheitlichkeit beklagte.[3]

Längen

Das Längenmaß baute auf dem Zoll auf, das als der „vierhundertmillionste Theil des Erdmeridianquadranten“[2] definiert wurde. Diese Definition implizierte ein Verhältnis von 1 Meter = 40 Zoll[4]

Linie1/10 Zoll0,0025 m= 2,5 mm
Zoll(Basiseinheit)0,025 m = 2,5 cm
Dezimalfuß10 Zoll= 0,25 m
Werkfuß12 Zoll= 0,3 m
Elle24 Zoll= 0,6 m
Klafter100 Zoll= 2,5 m
Meile= 7500 m = 7,5 km (1818, Neue Postmeile)
  • Alte Postmeile = 33 810 bayer. Fuß ≈ 9867,75 m ≈ 9,868 km

Flächen

Für die Flächenmaße galt

Quadratzoll(Basiseinheit)= 6,25 cm²
Quadratfuß= 100 Quadratzoll= 0,0625 m²
Quadratklafter= 100 Quadratfuß= 6,25 m²
Viertel= 100 Quadratklafter= 625 m²
Morgen= 4 Viertel= 0,25 ha

Volumen

Grundlage für die Hohlmaße bildete das Kubikzoll sowie analoge Ableitungen. Darauf aufbauende Hohlmaße erhielten andere Namen je nachdem ob sie für Flüssigkeiten über Schüttgüter verwendet wurden.

Hohlmaße, allgemein
Kubikzoll(Basiseinheit)= 15,625 ml
Kubikfuß= 1000 Kubikzoll= 15,625 l
Kubikklafter= 1000 Kubikfuß= 156,25 hl
Hohlmaße, flüssig
Schoppen= 32 Kubikzoll= 0,5 l = 500 ml
Maß= 4 Schoppen= 2 l
Viertel= 4 Maß= 8 l
Ohm= 20 Viertel160 l = 1,6 hl
Hohlmaße, fest
Mäßchen= 32 Kubikzoll= 0,5 l
Gescheid= 4 Mäßchen= 2 l
Kumpf= 4 Gescheid= 8 l
Simmer= 4 Kumpf= 32 l
Malter4 Simmer= 128,01 l= 128 l (1818)

Gewichte

Das Gewichtssystem baute auf dem Loth auf das als das Gewicht eines Kubikzolls Wasser bei seiner größten Dichte definiert war. Daraus ergab sich für das Pfund der später in ganz Deutschland übliche Wert von exakt 500 g.

Quentchen= ¼ Loth= 3,90625 g
Loth= 1/32 Pfund= 15,625 g
Pfund(Basisgröße)= 500 g = 0,5 kg (1821)
Zentner= 100 Pfund= 50 kg

Kurfürstentum Hessen

Bis mindestens Mitte des 19. Jahrhunderts gab es im Kurfürstentum Hessen kein einheitliches Maß- und Gewichtssystem.

Freie Stadt Frankfurt am Main

In der Freien Stadt Frankfurt waren 1830 folgende Maßeinheiten gebräuchlich:[5]

Frankfurter EinheitUnterteilungMetrische EinheitEtalon
1 Werkschuh (Fuß)12 Zoll = 144 Linien0,2846 MeterMessingnormal, 1777
1 ElleHalbe, Viertel, Achtel usw.0,5473 MeterMessingnormal, 1778
1 Außenstädtische Feldrute12,5 Werkschuh = 10 Feldschuh = 100 Feldzoll3,5576 MeterKein
1 Außenstädtische Waldrute10 Waldfuß = 100 Waldzoll = 1000 Waldlinien = 15,8489 Werkschuh4,511 MeterMessing, 1801
1 Feldmorgen160 Quadratfeldruten = 25.000 Quadratschuh2025 Quadratmeter
1 Waldmorgen160 Quadratwaldruten = 40.190 Quadratschuh3255,5 Quadratmeter
1 Hufe oder Hube30 Feldmorgen60.751 Quadratmeter
1 Kubikrute1953,125 Kubikschuh45,028 Kubikmeter
1 Ohm20 Viertel = 80 Eichmaß = 90 Schenkmaß oder Zapfmaß = 320 Schoppen143,43 LiterEichmaß und Schenkmaß,
aus Messing gegossen
1 Malter oder Achtel4 Simmer = 8 Mesten = 16 Sechter = 64 Gescheid = 64 Eichmaß = 256 Mäßchen114,74 LiterKupfernormale, 1806
1 schweres Pfund
(Handelspfund, en gros)
Halbe, Viertel, Achtel usw.505,296 Gramm
1 leichtes Pfund
(Krämerpfund, en detail)
2 Mark = 16 Unzen = 32 Lot =
128 Quentchen = 256 Pfennig
467,867 Grammaugsburgische kölnische Mark,
Messing, 1761
1 Zentner100 schwere Pfund = 108 leichte Pfund50,53 Kilogramm

Die älteste systematische Zusammenstellung von Maßen und Gewichten findet sich bereits in der Frankfurter Reformation.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz, die Anwendung des neuen Maaß- und Gewicht-Systems betr. (Wikisource)
  2. a b Verordnung zur Einführung einheitlicher Maße im Großherzogtum Hessen (1817) Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Abgerufen am 7. Juli 2019
  3. Johann Friedrich Hauschild, Georg K. Chelius: Vergleichungstafeln der Gewichte verschiedener Länder und Städte. Nebst der neuesten Verordnungen uns Untersuchungen über Maße und Gewichte, wie auch mehreren Beiträge zur Berichtigung der Gewichtskunde. Verlag der Jägerschen, Frankfurt am Main 1836, S. 107.
  4. Verhältnisse der vorzüglichsten in- und ausländischen Gewichte und Ellenmaaße zu den neuen Großherzoglich Hessischen (Wikisource)
  5. Georg Kaspar Chelius: Maß- und Gewichtsbuch. Dritte Auflage. Verlag der Jägerschen Buch-, Papier- und Landkartenhandlung, Frankfurt am Main 1830, mit Nachträgen von Johann Friedrich Hauschild und einer Vorrede von Heinrich Christian Schumacher; online in der Google-Buchsuche.