Ausgleichsleistungen für annullierte Flugreisen


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Wenn Sie Flugreisen in Europa buchen und Ihr Flug annulliert wird, schützt Sie die EU Fluggastrechtsverordnung. Trotzdem kann ein Ausfall oder eine Verspätung nervenaufreibend sein. Erst einmal gilt es herauszufinden, wie Sie wieder nach Hause kommen, ob es Ersatztransport gibt, ob man sich auf eine Nacht am Flughafen einstellen muss und viele andere Unwägbarkeiten. Noch schwerwiegender ist der Fall, wenn Sie eine längere Abwesenheit geplant hatten oder die Gegend, in der Sie sich befinden, nicht kennen.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Rechte Sie als deutscher Staatsbürger im Falle einer Flugannullierung haben und wie Sie sicherstellen können, dass Sie Ihre Reise trotzdem mit möglichst wenig Verspätung oder Unterbrechung genießen können. Außerdem haben wir viele nützliche Informationen über die europäische Verordnung 261/2004 (EC261) und wie sie Sie als Fluggast betrifft. Um ihren Kunden beim Verfahren gegen die Fluggesellschaften zur Seite stehen zu können, haben Firmen wie Flightright zudem attraktive Pakete für Ihre Kunden entwickelt.

Bedingungen für eine Ausgleichszahlung

Die Dauer der Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen. Die Verspätung wird anschließend genauso behandelt wie ein kompletter Ausfall. Falls der Anbieter einen anderen Flug mit freien Plätzen findet, der Sie zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt an das Ziel Ihrer Reise bringt, gibt es keine Entschädigung. Ansonsten schuldet der Flugveranstalter Ihnen neben der Ersatzbeförderung und möglichen Kosten für Verpflegung und Unterbringung auch eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro. Werden Sie rechtzeitig über die Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges informiert, gibt es keine Entschädigung. Die Frist für die Mitteilung liegt bei 14 Tagen.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, hängt von einem einzigen Faktor ab - der Entfernung. Für Kurzstrecken unter 1.500 Kilometer erhalten Sie 250 Euro pro Person, Mittelstrecken von bis zu 3.500 Kilometer werden bereits mit 400 Euro pro Person vergütet. Auf Langstrecken mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern werden bei Verspätungen und Annullierungen sogar 600 Euro pro Person fällig. Welche anderen Ausgleichszahlungen gibt es?

Neben der pauschalen Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung werden Passagiere auch für andere Auslagen entschädigt, sofern die Fluglinie keine adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Zu diesen Auslagen gehören regelmäßig das Essen, die Unterbringung im Hotel, aber auch selbst organisierte Ersatztransporte.

Falls Sie gar nicht von der Fluggesellschaft entschädigt werden, gibt es noch einige andere Möglichkeiten, sich etwas von seinen Auslagen wiederzuholen. Zwar brauchen Sie in den meisten Fällen keine Reiseversicherung oder Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie einen Flug buchen. Die Fluggesellschaften in Deutschland zahlen Entschädigungen für annullierte Flüge, völlig unabhängig vom Versicherungsstatus. Falls Sie jedoch eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben, gibt es in einigen Fällen mehr Geld oder die Versicherung springt für die Fluglinie ein und entschädigt unter weniger strengen Voraussetzungen.

Allgemeine Reisetipps zur Entschädigung bei verspäteten Flügen

Die EU-Verordnung ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, zu seiner Entschädigung zu kommen, wenn Ihr Flug einmal ausfällt oder stark verspätet ankommt. Nehmen Sie mit Ihrem Reiseunternehmen per Telefon, E-Mail oder SMS Kontakt auf und fragen Sie nach einer Entschädigung. In jedem Fall sollten Sie innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft am Zielort eine schriftliche Beschwerde einreichen.