Dienstsiegel der Stadt Telgte laut Hauptsatzung
- „Der Stadt Telgte ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten Münster vom 31.03.1976 das Recht zur Führung eines Wappens, einer Flagge, eines Banners und eines Dienstsiegels verliehen worden.“
- „Das Wappen stellt auf weißem (silbernem) Grund auf einem grünen Rasenstück einen jungen grünen Eichenbaum mit zwei grünen Eicheln dar.“ […]
- „Die Stadt Telgte führt ein Dienstsiegel, das den Wappenschild der Stadt zeigt und im Siegelrund in Großbuchstaben die Umschrift ‚STADT TELGTE‘ führt.“[1]
Dieses Bild stellt das Siegel einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Siegel gemeinfrei („public domain“).
Siegel sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Dienstsiegel. |
- 2014-09-01 von Labintatlo (Diskussion) aus PDF extrahiert und mit GIMP bearbeitet
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