Bad Waldsee- Gut-Betha-Platz- Polizeibehörde stellt Ordnungswidrigkeit fest 6.9.2018


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Ein Mitarbeiter einer Polizeibehörde stellt auf dem Gut-Betha-Platz in Bad Waldsee in Baden-Württemberg eine Ordnungswidrigkeit fest: Das markierte Kraftfahrzeug, das ohne Kraftfahrzeug- und Versicherungskennzeichen abgestellt ist und nicht zum Straßenverkehr zugelassen ist, nimmt öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch. Diese unerlaubte Sondernutzung wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die aufgrund § 16 und § 54 Straßengesetz für Baden-Württemberg mit einer Geldbuße geahndet wird. Mit dem angebrachten roten und runden Zettel wird die Halterin/der Halter aufgefordert, das mit diesem Zettel versehene Fahrzeug innerhalb einer Woche zu entfernen, ansonsten wird es kostenpflichtig abgeschleppt werden.
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