Wechselverkehr

Das Wort Wechselverkehr bezeichnet drei Sachverhalte:

  • Ein abwechselnd in beiden Richtungen geführter Verkehr an Engstellen im Straßen- oder Schienenverkehr, z. B. auf Nebenbahnen oder bei Baustellen. Die Regelung kann
    • bei kurzen Strecken auf Sicht erfolgen (Verkehrsschild „Gegenverkehr hat Vorrang“),
    • durch ein Stellwerk oder mittels Wartepflicht im Bahnhof,
    • über Funk ohne oder mit überwachender Person,
    • durch die Einrichtung einer Engstellensignalisierung erfolgen.

Daneben tritt es noch mit Bezug auf Wechsel im finanziellen Sinn auf.

Siehe auch