See- und Stromdienst

Polizeiboot beim Donauinselfest in Wien
Polizeiboote des See- und Stromdiensts
Streifendienst auf der Donau

Der See- und Stromdienst (auch See- und Strompolizei, in Wien Wasserpolizei) der österreichischen Bundespolizei ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Gewässern der Republik Österreich zuständig. Insbesondere zählen zu den Aufgaben des See- und Stromdiensts auch die Gefahrenerforschung und Hilfeleistung zu Wasser sowie die Erhebungen nach Schiffs- und Bootsunglücken.

Im gesamten Bundesgebiet existieren derzeit 33 Dienststellen der Bundespolizei, die neben ihren allgemeinen Aufgaben auch schifffahrtspolizeiliche Aufgaben bewältigen. Sechs dieser Dienststellen befinden sich dabei an Österreichs größtem Fluss, der Donau. Insgesamt können die Polizeibeamten des See- und Stromdiensts in ganz Österreich auf rund 50 verschiedene Wasserfahrzeuge zurückgreifen, um ihre Einsätze zu bewältigen.

Organisation

Grundsätzlich versehen die Beamten der See- und Strompolizei ihren Dienst zu Wasser zusätzlich und in Ergänzung zu ihren normalen polizeilichen Aufgabengebieten in den Polizeiinspektionen.

In Wien ist die "PI Handelskai - Wasserpolizei" der LVA (Landesverkehrsabteilung) eingegliedert.

In ganz Österreich sind aktuell 44 Polizeiboote im Einsatz, wobei diese im Jahr 2014 1179 Einsatzfahrten zu bewältigen hatten. Sie sind an allen größeren österreichischen Seen sowie an den Flüssen Drau und Donau stationiert.[1]

Geschichte in Wien

Bereits in der Kaiserzeit waren in Wien die Beamte der k.u.k. Sicherheitswache mit dem Bearbeiten von Vorfällen im Bereich der Donau und des Donaukanals beauftragt. Hierzu standen den Beamten Holzzillen zu Verfügung, mit denen mehrheitlich Lebensrettungseinsätze und Hilfeleistungen zu Wasser bewältigt wurden. Erst in der Ersten Republik wurde als tatsächlicher Vorgänger des heutigen See- und Stromdiensts 1935 die „Bundespolizeiliche Strominspektion Wien“ eingerichtet. In dieser überwachten 15 nautisch ausgebildete Beamten als so genannte „Strompolizisten“ den Schiffsverkehr. Dazu waren sie ausgerüstet mit modernen Motorbooten sowie je einem Maschinengewehr pro Boot. Nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland 1938 wurde die Bundespolizeiliche Strominspektion der deutschen Wasserschutzpolizei zugeordnet, wobei sich in Wien während der NS-Zeit das Kommando für den Donauabschnitt zwischen Regensburg und Brăila in Rumänien befand.

Nach der Beendigung des Kriegs und der Wiedererlangung der österreichischen Souveränität mit dem Staatsvertrag von 1955 wurde am 1. Oktober 1957 mit der Bezeichnung „Donaudienst“ eine neue Strompolizei eingerichtet. An den beiden Stützpunkten des Donaudiensts am Mexikoplatz 4 und am Hafen Freudenau versahen ein Offizier und bis zu 52 dienstführende oder eingeteilte Beamte ihren Dienst. Im Jahr 1967 verfügte der Donaudienst über vier Funkboote aus Leichtmetall, zwei Sturmboote aus Holz, ein Motorboot in Holzkonstruktion und zwei Kunststoffboote. Ab 1984 versahen 36 Polizeibeamte im Vier-Gruppendienst schichtweise Tag und Nacht ihren Dienst. 1989 zog der Donaudienst um in ein neues Amtsgebäude am Handelskai 267. Sechs Jahre später, im Jahr 1995 wurde auch das Wachzimmer am Hafen Freudenau aufgelassen und die Dienststelle in ein neu errichtetes Gebäude in der Seitenhafenstraße 15 verlegt.

Seit dem Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen im Dezember 1997 ist der Donaudienst und in weiterer Folge auch die heutige Wasserpolizei auch mit der Kontrolle grenzpolizeilicher Vorschriften beauftragt. Mit der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie im Jahr 2005 unter Innenminister Ernst Strasser kam es zu einer bundesweiten Vereinheitlichung des Auftretens der Bundespolizei zu Wasser und zur Umbenennung des Donaudiensts in „See- und Stromdienst“, kurz SSD. Dieser wurde beim Stadtpolizeikommando Brigittenau eingegliedert, in diesem wurde eine Koordinations- und Servicestelle für alle See- und Stromdienste österreichweit geführt. Die Dienststelle trug die Bezeichnung Fachinspektion Handelskai/See- und Stromdienst. Mit 1. Oktober 2019 wurde der SSD in die Landesverkehrsabteilung Wien eingegliedert und zur Wasserpolizei umbenannt.

Im August 2012 wurde ein weiteres Polizeiboot, die 15,5 m lange Wien in Dienst gestellt.[2][3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Inneres zum Thema Polizeiboote in Österreich vom 7. Juli 2015.
  2. Neues Polizeiboot „Wien“ im Einsatz wien.orf.at
  3. Die Wien ist getauft: Das neue Boot der Polizei diepresse.com, abgerufen am 27. August 2012

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Polizeiboot der Strompolizei bei der Lissa-Feier
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Boot Fischa der Bundespolizeidirektion Wien auf der Donau; Donauinselfest 2011 (Wien, Österreich). Am 30. Oktober 2013 ist es nach einer Kollision mit einem anderen Schiff gesunken.
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Polizeiboote der Strompolizei bei der Lissa-Feier