Publizist
Der Publizist ist ein Autor, Journalist, Schriftsteller oder Wissenschaftler, der mit eigenen Beiträgen (Publikationen) – etwa Analysen, Artikeln, Aufsätzen, Büchern, Interviews, Kolumnen, Kommentaren, Reden, Rezensionen oder Aufrufen – an der öffentlichen Meinungsbildung zu aktuellen Themen teilnimmt.[1] Der Publizist kann auch Beiträge von anderen Autoren zu einem bestimmten Thema (oder Projekt) zusammenstellen und diese Sammlung unter einem Titel publizieren. Ein angestellter Journalist gilt als Publizist, wenn er mit seinen Thesen, Ansichten oder Forderungen nicht nur für das Medium oder die Medien seines Arbeitgebers, sondern auch in anderen Medien prominent auftritt.[2]
Andere Bedeutungen
Der Publicist war der Titel einer 1845 von Andreas Friedrich Thiele gegründeten, bis 1874 erscheinenden volkstümlichen Gerichtszeitung.
Im Deutschen Wörterbuch von Jakob und Wilhelm Grimm (Leipzig 1854 ff.) wird der Publicist (auch Publizist) als „Kenner des Staatsrechtes (des jus publicum)“ definiert.[3]
„Die Publicisten“ ist der Name eines Walzers von Johann Strauss, der erstmals 1868 in Wien aufgeführt wurde.
Weblinks
- Literatur von und über Publizist im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ „Deutsches Universalwörterbuch“, Dudenverlag, 2000.
- ↑ Stellenangebote Medien, Eine Stimme in der Öffentlichkeit: das Berufsbild Publizist, abgerufen am 9. März 2022
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Leipzig 1854–1961. Online abgerufen am 14. Januar 2021.