Plenarprotokoll

Stenografin im Bundestag

Ein Plenarprotokoll ist die wörtliche Mitschrift einer Sitzung (Plenum). Die Niederschrift erfolgt i. d. R. durch Stenographen.

Ein Protokoll der Reden im Parlament werden während der Sitzung meist durch Stenographen aufgezeichnet. Nach Ende der Sitzung werden diese dem Parlamentspräsidenten vorgelegt, der diese ggf. nachprüft oder Einwände gegen das Protokoll entgegennimmt. Im Deutschen Bundestag haben die Redner darüber hinaus zwei Stunden Zeit, das Protokoll zu korrigieren, wobei der Sinn der Rede oder Teile dieser nicht durch die Korrekturen verändert werden darf.[1] Sobald der Parlamentspräsident die Niederschrift unterzeichnet hat, werden diese gedruckt und je nach Parlament veröffentlicht.

Im manchen Parlamenten ist es üblich das Protokoll nicht nur mit dem Datum, sondern auch mit der Nummer der jeweiligen Legislaturperiode sowie einer fortlaufenden Zahl zu versehen, so im Deutschen Bundestag.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag: Plenarprotokolle, abgerufen am 20. Oktober 2011
  2. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages siehe §§ 116 ff.

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Autor/Urheber: Eilmeldung 2003. Die konkludente Zustimmung der Abgebildeten liegt vor, Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Eine Bundestags-Stenografin schreibt eine Debatte im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes mit. Links von der Stenografin auf ihrer Ohrhöhe (im Bild gleich rechts neben ihrer Nase) ist übrigens ein kleiner Lautsprecher, der die vom Redner gesprochenen Worte verstärkt - was bei Unruhe im Saal sehr wichtig ist. Die Bundestagsstenografen schreiben nicht nur die Worte des Redners mit, sondern notieren gleichzeitig auch Beifall und Zwischenrufe (möglichst mit dem richtigen Namen des Rufers, bzw. der Angabe der Fraktion [der Bundestag hat über 600 Abgeordnete]). Die Stenografen im Bundestag wechseln sich nach 5 Minuten ab und diktieren anschließend das Mitgeschriebene einer Schreibkraft. Ein zweiter Kollege (Revisor) schreibt 30 Minuten mit, er kontrolliert (revidiert) später die Mitschriften der Stenografen. Das sofortige Abarbeiten der Mitschriften ist erforderlich, damit der Sitzungsbericht bereits am nächsten Tag veröffentlicht werden kann. Inzwischen gibt es, bei wichtigen Debatten, Vorabfassungen bereits am Sitzungstag, veröffentlicht auf der Internet-Seite des Bundestages.