Landesregierung von Schleswig-Holstein
Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan des nördlichsten deutschen Landes Schleswig-Holstein. Abschnitt III der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein regelt ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten. Demnach besteht die Landesregierung aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Seit dem 29. Juni 2022 ist die Regierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) im Amt.
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung (sogenannte Richtlinienkompetenz); innerhalb der vorgegebenen Richtlinien leiten die Minister ihren Geschäftsbereich (das ihnen zur Leitung übertragene Ministerium) selbständig. Die Landesregierung verfährt nach einer Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen, außerdem bestellt der Ministerpräsident einen Minister zu seinem Stellvertreter.
Landesregierungen seit 1946
Landesregierungen (Kabinette):
Weblinks
- Landesregierung Schleswig-Holstein beim Landesportal Schleswig-Holstein
- Mitglieder der Landesregierung von Schleswig-Holstein beim Bundesrat
- Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2021 (GVOBl. S. 438)
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesministergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1990 (GVOBl. S. 515), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2016 (GVOBl. S. 846)
- Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein – GeschO LReg – vom 19. August 2013 (GVOBl. S. 358), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. Oktober 2022 (GVOBl. S. 863)
- Geschäftsverteilung der Landesregierung vom 17. November 1992 (GVOBl. S. 364), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. August 2022 (GVOBl. S. 800)
- Literatur von und über Landesregierung von Schleswig-Holstein im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ Der am 25. Juni 1951 gewählte Ministerpräsident Friedrich Wilhelm Lübke (CDU) bildete am folgenden Tag zunächst ein Übergangskabinett, das aus ihm selbst und den Ministern Hermann Andersen (FDP) und Paul Pagel (CDU) bestand und einen Monat in dieser Zusammensetzung amtierte.
- ↑ Nach dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) am 2. Oktober 1987 und seinem sofortigen Ausscheiden aus der Landesregierung übernahm dessen Stellvertreter, der Minister für Bundesangelegenheiten Henning Schwarz (CDU), kommissarisch die Führung der Amtsgeschäfte des Ministerpräsidenten. Damit war bis zum 31. Mai 1988 kein verfassungsgemäß gewählter Ministerpräsident im Amt.
- ↑ Da nach dem Rücktritt der bisherigen Landesregierung (Kabinett Barschel II) am 2. Oktober 1987 keine neue Regierung mit parlamentarischer Mehrheit gebildet werden konnte, amtierte das Kabinett als „Kabinett Schwarz“ (benannt nach dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten Henning Schwarz, CDU) für die Dauer der 11. Wahlperiode des Landtags geschäftsführend weiter.