Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
EIOPA

Logo der EIOPA
 

Westhafen Tower in Frankfurt am Main, Sitz von EIOPA
Englische BezeichnungEuropean Insurance and Occupational Pensions Authority
Französische BezeichnungAutorité européenne des assurances et des pensions professionnelles
OrganisationsartAgentur der Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeFrankfurt am Main, Deutschland
VorsitzPetra Hielkema
Gründung24. November 2010
eiopa.europa.eu

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA, englisch European Insurance and Occupational Pensions Authority) ist eine Agentur der Europäischen Union, auf Rechtsgrundlage der EU-Ratsverordnung 1094/2010 vom 24. November 2010[1], zur Finanzmarktaufsicht mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist, als eine der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden, Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS, englisch European System of Financial Supervision).[2] Erster Vorsitzender war der Portugiese Gabriel Bernardino[3], der Ende Februar 2021 aus dem Amt schied. Aktuelle Vorsitzende ist Petra Hielkema.[4]

Hintergründe und Geschichte

Die EIOPA ging zum 1. Januar 2011 aus dem bereits bestehenden Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) hervor und übernahm dessen Aufgaben.

Der CEIOPS war von der Europäischen Kommission am 5. November 2003 im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens eingesetzt worden. Ziel war es, eine unabhängige Instanz zum Meinungsaustausch in Fragen des Versicherungs- und Rückversicherungswesens und der betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Der Ausschuss nahm seine Arbeit am 24. November 2003 auf.[5] Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 einigten sich die EU-Staaten auf eine Übertragung aufsichtsrechtlicher Kompetenzen auf die europäische Ebene. Das hierdurch geschaffene ESFS wurde vom Europäischen Parlament am 22. September 2010 beschlossen.[6] Am 10. Januar nahm die Behörde mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung und der Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden und der Wahl der sechs Mitglieder des Verwaltungsrates ihre Arbeit auf.[7][8]

Tätigkeitsbereich

Die Tätigkeit der Behörde soll sich laut Verordnung „auch auf den Tätigkeitsbereich von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Versicherungsvermittlern erstrecken, einschließlich Fragen der Unternehmensführung sowie der Rechnungsprüfung und Finanzkontrolle“ beziehen.[9]

Unterschiede zwischen CEIOPS und EIOPA

Durch die Umwandlung von einem beratenden Ausschuss (CEIOPS) zu einer Behörde (EIOPA) wurden weitere Kompetenzen übertragen. CEIOPS selbst hatte keine Befugnisse zur Durchsetzung eines einheitlichen EU-Aufsichtsrechts oder zur Schlichtung einer Krise und war nur befugt, unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen zu verabschieden. Die EIOPA dagegen kann bindende Einzelentscheidungen an Versicherungsinstitute richten und bei Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden schlichten. Dennoch liegt der Schwerpunkt der Aufsicht über Versicherungen und die betriebliche Altersvorsorge weiterhin bei den nationalen Aufsichtsbehörden (im Falle Deutschlands etwa bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Vorsitzende

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission, abgerufen am 14. Juni 2013
  2. EIOPA-Pressemitteilung vom 10. Januar 2011. (PDF; 118 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) EIOPA, 10. Januar 2011, archiviert vom Original am 4. September 2012; abgerufen am 14. Juni 2013.
  3. EIOPA-Pressemitteilung vom 13. Januar 2011. (PDF; 109 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) EIOPA, 13. Januar 2011, archiviert vom Original am 7. November 2013; abgerufen am 14. Juni 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/eiopa.europa.eu
  4. https://www.eiopa.europa.eu/about/decision-making/management-board_en
  5. ec.europa.eu (PDF; 45 kB): Beschluss der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
  6. COD/2009/0143 : 22/09/2010 – EP: position, 1st reading or single reading@1@2Vorlage:Toter Link/www.europarl.europa.eu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  7. @1@2Vorlage:Toter Link/derstandard.atInaugural-Sitzung der Europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2017. Suche in Webarchiven.)
  8. Sybille Reitz: EIOPA ELECTS ITS FIRST MANAGEMENT BOARD. (PDF) EIOPA, 10. Januar 2011, abgerufen am 9. September 2020.
  9. europarl.europa.eu: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (KOM(2009)0502 – C7-0168/2009 – 2009/0143(COD))

Koordinaten: 50° 6′ 6,4″ N, 8° 39′ 54,5″ O

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Flagge Portugals, entworfen von Columbano Bordalo Pinheiro (1857-1929), offiziell von der portugiesischen Regierung am 30. Juni 1911 als Staatsflagge angenommen (in Verwendung bereits seit ungefähr November 1910).
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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