Calciumaluminiumsilicat

Calciumaluminiumsilicat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 556[1] gekennzeichnet wurde. Er wird mittlerweile durch aluminiumfreie Lebensmittelzusatzstoffe ersetzt.

Eigenschaften

Dieser Lebensmittelzusatzstoff gehört zur Gruppe der Silicate und ist ein Abkömmling der Kieselsäure (E 551).

Verwendung

Das Calciumaluminiumsilicat fungierte als Trennmittel, Emulgator oder als Füllstoff.[2] Es wurde hauptsächlich für Lebensmittel in Pulverform verwendet. Dazu zählen neben dem Kochsalz und Würzmitteln auch andere Trockenlebensmittel.[3]

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[4]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[5]) aufgelistet. Das Calciumaluminiumsilikat ist seit dem 31. Januar 2014 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, da dieser aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoff durch andere ersetzt werden konnte.[6]

Gesundheitliche Risiken

Silicate können nicht vom Körper aufgenommen werden. Sie werden somit unverdaut wieder ausgeschieden, weswegen sie als gesundheitlich unbedenklich gelten. Anders ist es jedoch bei aluminiumhaltigen Verbindungen. Für Dialysepatienten besteht beim Verzehr von aluminiumhaltigen Lebensmitteln das Risiko einer Bioakkumulation. Diese führt zu toxischen Effekten wie etwa Knochenerweichungen und Schäden des Zentralnervensystems.[7]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 556: Calcium aluminium silicate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 11. Juni 2022.
  2. Eintrag zu Calciumaluminiumsilicat. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 26. Juni 2022.
  3. Eintrag zu Calciumaluminiumsilikat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 27. Juni 2022.
  4. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  5. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  6. Durch Verordnung (EU) Nr. 380/2012 aus der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gestrichen.
  7. Eintrag zu Aluminium. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 27. Juni 2022.