Bereitschaftseinheit

Eine Bereitschaftseinheit ist in Österreich eine Sondereinheit und Teil der Schnellen Reaktionskräfte (SRK) der Bundespolizei, welche organisatorisch direkt einer der neun Landespolizeidirektionen unterstellt ist.[1]

Aufgabe der Sondereinheiten ist es, unter anderem an Brennpunkten der Kriminalität, in Ballungszentren und in öffentlichen Verkehrsmitteln für Sicherheit zu sorgen und damit die Polizeiinspektionen zu entlasten.[2]

Geschichte

Wien

Eine Bereitschaftseinheit wurde erstmals mit Wirkung zum 1. November 2012 bei der Landespolizeidirektion Wien aufgestellt. Anfangs wurden der Einheit 110 Beamte unterstellt,[3] mittlerweile sind ihr rund 200 Beamte zugeordnet, davon 60, die den stehenden Kern der Einheit bilden und rund 150 jeweils für sechs Monate zugeteilte.[4] Ziel war es, die Möglichkeiten der Polizei, auf akute Lagen wie Sicherungseinsätze schneller und konsequenter reagieren zu können. Untergebracht war die Bereitschaftseinheit zunächst vorläufig im Bundesamtsgebäude Josef-Holaubek-Platz im neunten Wiener Bezirk Alsergrund, in dem sich unter anderem auch der Hauptsitz des Bundeskriminalamts befindet. Seit 1. Mai 2014 ist die Bereitschaftseinheit in der Rossauer Kaserne stationiert. Die Kaserne befindet sich ebenfalls im Bezirk Alsergrund am Schlickplatz.

Oberösterreich

Die Bereitschaftseinheit bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich wurde im Juli 2017 mit rund 50 Beamten, davon 30 regelmäßig wechselnde, aufgestellt.[5] Grundsätzlich sind Einsätze im gesamten Bundesland vorgesehen, das Hauptaugenmerk liegt aber auf der Kriminalitätsbekämpfung am Linzer Hauptbahnhof und in den umliegenden Parks. Bis Ende August 2018 wurden von 449 Schwerpunkteinsätzen insgesamt 343 in der Landeshauptstadt Linz durchgeführt.[6]

Ausweitung auf die restlichen Bundesländer

Im August 2018 kündigte Innenminister Herbert Kickl an, das Konzept der Bereitschaftseinheiten auf ganz Österreich ausweiten zu wollen und bei jeder Landespolizeidirektion eine Bereitschaftseinheit aufzustellen.[6]

Organisation und Aufgaben

Angehörige der Einheit sind neben den fest zugeteilten (meist leitenden) Beamten junge Polizisten, die nach ihrer Ausbildung mehrere Monate in einer Polizeiinspektion tätig waren, in die sie nach sechs Monaten auch zurückkehren. Die Polizisten sind überwiegend zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, die Dienstpläne richten sich nach den Erfordernissen.

Die Hauptaufgaben der Bereitschaftseinheiten sind:

  • überlagernder Überwachungs- und Streifendienst,
  • Sonder- und Schwerpunktaktionen,
  • friedliche, niederschwellige Anlässe des Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (GSOD) und
  • Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen

Einzelnachweise

  1. https://bmi.gv.at/magazin/2021_09_10/Bundespolizei.aspx#:~:text=Schnelle%20Reaktionskr%C3%A4fte%20Schnelle%20Reaktionskr%C3%A4fte%20unterst%C3%BCtzen%20ab%20Herbst%202021,Bundespolizei%20sollen%20die%20Regeldienstkr%C3%A4fte%2C%20insbesondere%20die%20Streifendienstpolizei%2C%20unterst%C3%BCtzen.
  2. Wiener Polizei bekommt Bereitschaftseinheit. In: diepresse.com. 27. Juni 2012, abgerufen am 26. März 2013.
  3. Wien bekommt „Bereitschaftspolizei“. In: wien.orf.at. Österreichischer Rundfunk, 17. September 2012, abgerufen am 7. September 2018.
  4. Bereitschaftseinheit verzeichnet 15.000. Festnahme. In: ots.at. Landespolizeidirektion Wien, 2. September 2018, abgerufen am 7. September 2018.
  5. Bereitschaftseinheiten der Polizei: Probebetrieb in Oberösterreich. In: nachrichten.at. 18. Juni 2017, abgerufen am 7. September 2018.
  6. a b Johann Haginger: Bereitschaftspolizei nun eine Dauereinrichtung. In: krone.at. 25. August 2018, abgerufen am 7. September 2018.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.