Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Aufgaben

Der Ausschuss beschäftigt sich mit Geschäftsordnungsstreitigkeiten, die ihm vom Ältestenrat des Bundestages zugewiesen werden, sowie mit den Fragen des Parlamentsrechtes und schlägt Reformen der Geschäftsordnung vor. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Beteiligung des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr regelt, wurde federführend vom Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Als Ausschuss für Immunitätsangelegenheiten prüft er, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten bereits mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität[1] genehmigt ist. Gegebenenfalls empfiehlt der Immunitätsausschuss dem Deutschen Bundestag, die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, falls strafrechtlich im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters gegen ihn ermittelt werden soll oder strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen oder Hausdurchsuchungen angeordnet werden sollen.

Als Wahlprüfungsausschuss prüft er des Weiteren Einsprüche gegen die Korrektheit von Bundestagswahlen.

Mitglieder der 20. Legislaturperiode

Die 19 ordentlichen Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 6 Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion, 5 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion, 3 Mitgliedern Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen je 2 Mitgliedern der FDP-Fraktion bzw. der AfD-Fraktion sowie 1 Mitglied der Linksfraktion zusammen. Vorsitzende ist die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig.

Ordentliche Mitglieder

SPDBündnis 90/Die GrünenFDPCDU/CSUAfDDie LinkeSSWFraktionslose
Jan DierenIrene MihalicStephan Thomae*Stefan HeckStephan BrandnerJan Korte
Esther DilcherFiliz Polat*Johannes VogelAnsgar HevelingThomas Seitz
Sonja EichwedeTill SteffenDaniela Ludwig
Johannes Fechner*Carsten Müller
Macit KaraahmetoğluPatrick Schnieder
Marianne Schieder

* Obleute

Mitglieder der 19. Legislaturperiode

Die 14 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 5 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 3 Mitgliedern der SPD-Fraktion, je 2 Mitgliedern der FDP-Fraktion bzw. der AfD-Fraktion sowie jeweils 1 Mitglied der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Vorsitzender war der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg, sein Stellvertreter war der FDP-Abgeordnete Florian Toncar.

Ordentliche Mitglieder

CDU/CSUSPDFDPAfDDie LinkeBündnis 90/Die Grünen
Frieser, MichaelBartke, MatthiasToncar, FlorianMaier, JensKorte, JanHaßelmann, Britta
Müller, CarstenSchieder, MarianneBuschmann, MarcoSeitz, Thomas
Schnieder, PatrickSteffen, Sonja Amalie
Sensburg, Patrick
Throm, Alexander

Stellvertretende Mitglieder

CDU/CSUSPDFDPAfDDie LinkeBündnis 90/Die Grünen
Heveling, AnsgarBarnett, DorisStark-Watzinger, BettinaBleck, AndreasStraetmanns, FriedrichLemke, Steffi
Jung, IngmarBrunner, Karl-HeinzThomae, StephanBrandner, Stephan
Maag, KarinHögl, Eva
Müller, Stefan
Stetten, Christian Freiherr von

Mitglieder der 18. Legislaturperiode

Die 14 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 7 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 5 Mitgliedern der SPD-Fraktion sowie jeweils einem Mitglied der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Vorsitzender war der CDU-Abgeordnete Johann Wadephul.

Ordentliche Mitglieder

CDU/CSUSPDDie LinkeBündnis 90/Die Grünen
Brandt, HelmutBartke, MatthiasSitte, PetraHaßelmann, Britta
Harbarth, StefanFechner, Johannes
Heck, StefanSchieder, Marianne
Kaster, BernhardSteffen, Sonja
Schröder, KristinaZiegler, Dagmar
Uhl, Hans-Peter
Wadephul, Johann

Stellvertretende Mitglieder

CDU/CSUSPDDie LinkeBündnis 90/Die Grünen
Hirte, ChristianBarnett, DorisWunderlich, JörnKeul, Katja
Schipanski, TankredBrunner, Karl-Heinz
Seif, DetlefHögl, Eva
Freiherr von Stetten, ChristianLambrecht, Christine
Straubinger, MaxWiese, Dirk
Sütterlin-Waack, Sabine
Wanderwitz, Marco

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag: Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 zur GO-BT).